AVGS für private Arbeitsvermittlung – so funktioniert er
Bei der Jobsuche können Sie sich auch von einer privaten Arbeitsvermittlung unterstützen lassen. Haben Sie mithilfe eines solchen Unternehmens einen Job gefunden, zahlt Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter eine Vermittlungsvergütung an die private Arbeitsvermittlung.
Insbesondere folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:
- Sie haben von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für die Inanspruchnahme einer privaten Arbeitsvermittlung (AVGS MPAV) erhalten.
- Die von der privaten Arbeitsvermittlung vermittelte Beschäftigung ist versicherungspflichtig.
- Die von Ihnen gewählte private Arbeitsvermittlung ist als sogenannter „Maßnahmeträger“ durch eine fachkundige Stelle zertifiziert.