Arbeitslosengeld reicht nicht

Welche finanzielle Hilfen infrage kommen, wenn Ihr Arbeitslosengeld nicht zum Leben reicht. 

Reicht Ihr Arbeitslosengeld nicht zum Leben, kommen zusätzlich Wohngeld, Kinderzuschlag oder Bürgergeld infrage.

Wohngeld erhalten

Wohngeld steht Mieterinnen und Mietern mit wenig Einkommen zu. Wohnen Sie in einer eigenen Wohnung oder einem eigenen Haus, können Sie den sogenannten Lastenzuschuss beantragen. Beantragen müssen Sie Wohngeld bei Ihrer Stadt, Gemeinde oder Ihrem Landkreis.

Leistungen für Kinder beantragen

Junge Eltern sitzen zuhause auf dem Boden und spielen mit ihren Kindern

Wenn Sie Kindergeld bekommen, haben Sie vielleicht Anspruch auf Kinderzuschlag. Informieren Sie sich auf der Seite Kinderzuschlag verstehen.

Erhalten Sie Kinderzuschlag, Wohngeld oder Bürgergeld, können Sie für Ihre Kinder Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen. Dann erhalten Sie die vollen Kosten oder Zuschüsse zum Beispiel für:

  • Schulausflüge
  • Mittagessen in der Kita oder Schule
  • Sportverein oder Musikschule

Welche Voraussetzungen gelten und wo Sie die Leistungen beantragen, erfahren Sie auf der Seite: Leistungen für Bildung und Teilhabe

Mit Bürgergeld aufstocken

Falls Sie Wohngeld und Kinderzuschlag nicht bekommen, können Sie zusätzlich zum Arbeitslosengeld noch Bürgergeld beantragen. Ansprechpartner dafür sind die Jobcenter. In welchen Schritten Sie dabei vorgehen, sehen Sie auf der Seite Bürgergeld beantragen.

Ihre Dienststelle vor Ort

Wir sind für Sie da. Kommen Sie persönlich bei uns vorbei oder kontaktieren Sie uns.