Arbeitslosengeld: den Bescheid verstehen

Mit dem Bescheid zum Arbeitslosengeld informieren wir Sie, wie wir über Ihren Antrag entschieden haben. Erfahren Sie, was Sie bei Problemen mit dem Bescheid tun können.

Wann Sie einen Bescheid erhalten

Wenn Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt haben, erhalten Sie eine abschließende schriftliche Antwort. Ein solches Schreiben wird als Bescheid bezeichnet. Im Bescheid steht, ob Sie die beantragte Leistung erhalten (und wie viel) oder nicht.

Wenn sich die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes ändert oder Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld endet, erhalten Sie einen Aufhebungsbescheid. Er hebt den ehemals erteilten Bescheid auf. Für den Fall, dass sich nur der Betrag Ihrer Leistung geändert hat, erhalten Sie umgehend einen neuen Bescheid, der Sie über den angepassten Betrag informiert.

Es kann vorkommen, dass Sie Leistungen erhalten haben, die Ihnen nicht zustanden. Diese Leistungen müssen Sie zurückzahlen. Darüber informiert Sie ein Aufhebungs- und Erstattungsbescheid.

Zahlen Sie das Geld nicht fristgerecht zurück, ist der Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit für die Forderung zuständig. Mehr darüber erfahren Sie auf der Seite Leistungen zurückzahlen mit dem Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit.

Tipp:Tipp: Mit unserer App „BA-mobil“ sehen Sie auf Ihrem Smartphone den Stand der Anträge, die Sie online gestellt haben. Außerdem können Sie unter anderem Bescheide aufrufen und herunterladen.

Bei Problemen mit dem Bescheid

Es kann vorkommen, dass...

  • Ihr Antrag abgelehnt wird,
  • Sie weniger Geld bekommen, als Sie erwartet haben, oder
  • Sie den Bescheid nicht genau verstehen.

Bitte kommen Sie in diesen Fällen auf uns zu. Wir erläutern Ihnen im Gespräch gerne den Inhalt des Bescheids. Bitte beachten Sie: Ein solches Gespräch ersetzt keinen Widerspruch.

Agentur für Arbeit finden

Widerspruch einlegen

Wenn Sie nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Die Entscheidung wird dann nochmals geprüft. Wenn Sie diesen Zeitraum (Fachbegriff: Widerspruchsfrist) nicht einhalten, wird Ihr Widerspruch abgelehnt.

Bitte schicken Sie Ihren Widerspruch an die Agentur für Arbeit, von der Sie den Bescheid erhalten haben. Sie können dort auch persönlich zur Niederschrift vorbeikommen. Das heißt, der Widerspruch wird für Sie verfasst und Sie unterschreiben ihn.

Am Ende eines Bescheids steht immer eine sogenannte Rechtsbehelfsbelehrung. In dieser werden Ihnen Ihre Rechte genauer erklärt.

Wenn Ihr Widerspruch abgelehnt wird

Wird Ihr Widerspruch abgelehnt, können Sie vor Gericht klagen. Informationen hierzu finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids. Dort steht zum Beispiel, welches Gericht zuständig ist.