Beziehen Sie Arbeitslosengeld, müssen Sie Ihren Nebenjob bei Ihrer Agentur für Arbeit vorab anmelden.
Sie dürfen nur weniger als 15 Stunden pro Kalenderwoche arbeiten. Arbeiten Sie 15 Stunden oder mehr, müssen Sie sich aus der Arbeitslosigkeit abmelden.
Sie haben auf Ihr Nebeneinkommen einen Freibetrag von 165 Euro im Monat. Bis zu dieser Grenze hat das Gehalt aus Ihrem Nebenjob keine Auswirkungen auf Ihr Arbeitslosengeld. Liegt Ihr Nebenverdienst über dieser Grenze, wird Ihr Arbeitslosengeld gekürzt.
Tipp:Gut zu wissen: Die Inflationsausgleichsprämie wird nicht als Nebeneinkommen auf Ihr Arbeitslosengeld angerechnet. Als Inflationsausgleichsprämie gilt, wenn Ihnen die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise zusätzlich zum Lohn Zuschüsse (oder Sachbezüge) bis zu 3.000 Euro steuerfrei zahlt. Dies ist vom 26. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2024 möglich.
