Nebenjob und Arbeitslosengeld

Sie beziehen Arbeitslosengeld und möchten einen Nebenjob aufnehmen: Informieren Sie sich, was die Voraussetzungen sind und wie viel Sie dazuverdienen dürfen.

So viel dürfen Sie in einem Nebenjob arbeiten und verdienen

Beziehen Sie Arbeitslosengeld, müssen Sie Ihren Nebenjob bei Ihrer Agentur für Arbeit vorab anmelden.

Sie dürfen nur weniger als 15 Stunden pro Kalenderwoche arbeiten. Arbeiten Sie 15 Stunden oder mehr, müssen Sie sich aus der Arbeitslosigkeit abmelden.

Sie haben auf Ihr Nebeneinkommen einen Freibetrag von 165 Euro im Monat. Bis zu dieser Grenze hat das Gehalt aus Ihrem Nebenjob keine Auswirkungen auf Ihr Arbeitslosengeld. Liegt Ihr Nebenverdienst über dieser Grenze, wird Ihr Arbeitslosengeld gekürzt.

Tipp:Gut zu wissen: Die Inflationsausgleichsprämie wird nicht als Nebeneinkommen auf Ihr Arbeitslosengeld angerechnet. Als Inflationsausgleichsprämie gilt, wenn Ihnen die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise zusätzlich zum Lohn Zuschüsse (oder Sachbezüge) bis zu 3.000 Euro steuerfrei zahlt. Dies ist vom 26. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2024 möglich.

Erhöhen Sie mit Werbungskosten Ihren Freibetrag

Den Freibetrag von 165 Euro können Sie mit sogenannten Werbungskosten erhöhen. Das sind Ausgaben, die Sie durch Ihre Nebenbeschäftigung haben.

Werbungskosten sind zum Beispiel:

  • Reinigungskosten für die Arbeitskleidung
  • Ausgaben für Arbeitsmaterial
  • Fahrtkosten zur Arbeit

Ein Beispiel: Sie verdienen in Ihrem Nebenjob 250 Euro im Monat und geben Fahrtkosten in Höhe von 25 Euro an. Ihr Freibetrag erhöht sich so auf 190 Euro. Die verbleibenden 60 Euro werden Ihnen vom Arbeitslosengeld abgezogen.

Weitere Informationen erhalten Sie im Merkblatt Nebeneinkommen.

Nebenjob und Werbungskosten melden

Sie können das Nebeneinkommen und die Werbungskosten online mit dem eService anzeigen.

Online melden

Bitte verlangen Sie von Ihrem Arbeitgeber die elektronische Übermittlung der Bescheinigung über Nebeneinkommen an die Bundesagentur für Arbeit (BA). Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, die Bescheinigung elektronisch an die BA zu übermitteln. Weitere Informationen für Ihren Arbeitgeber finden Sie auf der Seite Bescheinigungen online übermitteln mit BEA.

Sie erhalten einen Abdruck der Bescheinigung von der BA.

Wenn Sie in einem privaten Haushalt beschäftigt sind, kann Ihr Arbeitgeber auch weiterhin den Vordruck  Bescheinigung über Nebeneinkommen nutzen.