Freie Förderung durch das Jobcenter

Mit der Freien Förderung kann Sie Ihr Jobcenter unterstützen, wenn Sie eine besondere Hilfestellung benötigen – zum Beispiel um eine Arbeit aufzunehmen oder zu sichern.

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Eine Freie Förderung ist ein besonderes Unterstützungsangebot Ihres Jobcenters. Sie können es bekommen, wenn Sie trotz unserer bisherigen Unterstützung oder Maßnahmen keine Stelle finden konnten und zusätzliche Hilfe benötigen.

Das ist meist der Fall, wenn Sie bereits lange arbeitslos oder jünger als 25 Jahre sind und große Schwierigkeiten haben, eine Arbeit zu finden. Ziel der Freien Förderung ist es, Ihnen genau die Unterstützung zu ermöglichen, die Sie brauchen, um eine Arbeit zu finden und zu halten. Das kann zum Beispiel durch Folgendes erreicht werden: 

  • Sie nehmen an einer Maßnahme teil.
  • Sie nehmen an einem regionalen Projekt teil.
  • Sie erhalten finanzielle Unterstützung, zum Beispiel Zuschüsse zu oder Erstattungen von Ausgaben.

Welche Möglichkeit in Ihrem Fall infrage kommt, ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch. Lassen Sie sich beraten.

Wichtig:Wichtig: Sie haben keinen rechtlichen Anspruch auf die Freie Förderung. Es liegt im Ermessen Ihrer Integrationsfachkraft, ob Sie eine Freie Förderung weiterbringt. Darum wird die Freie Förderung auch als „Ermessensleistung“ bezeichnet. Meist erfahren Sie bereits im ersten Beratungsgespräch, ob diese Unterstützung für Sie infrage kommt.

Voraussetzungen

Sie müssen Kundin oder Kunde des Jobcenters sein, also Bürgergeld erhalten, damit Sie prinzipiell die Chance auf eine Freie Förderung haben. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie Ihren Lebensunterhalt vollständig mit Bürgergeld sichern oder Ihr Einkommen damit ergänzen (umgangssprachlich: aufstocken). Zudem müssen Sie erwerbsfähig sein. Das bedeutet: Sie sind nicht durch eine Krankheit oder Behinderung dauerhaft eingeschränkt und können mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten.

Andere Unterstützungen haben Vorrang

Die Freie Förderung ist keine vorrangige Unterstützung. Das heißt: Wenn es andere Angebote Ihres Jobcenters oder Angebote von Dritten gibt, die für Sie infrage kommen, müssen Sie diese zuvor in Anspruch nehmen. Dritte können in diesem Fall andere Behörden oder Einrichtungen sein. Erst wenn Sie diese vorrangigen Angebote ausgeschöpft haben, kommt die Freie Förderung für Sie infrage.

Ihr Weg zur Freien Förderung

1. Persönliches Gespräch

Das persönliche Gespräch mit Ihrer Integrationsfachkraft steht am Anfang Ihres Wegs zur Freien Förderung. Falls es noch nicht stattgefunden hat: Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Jobcenter. Nutzen Sie dafür die Dienststellensuche am Ende dieser Seite oder die Kontaktdaten Ihres Jobcenters, die in Ihrem Benutzerkonto hinterlegt sind.

Kommt Ihre Integrationsfachkraft zu dem Schluss, dass die Freie Förderung Sie einer Arbeitsstelle wesentlich näherbringt, kann das Jobcenter Ihnen diese anbieten. Die Integrationsfachkraft bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen und welche Dokumente Sie dafür vorlegen müssen.

Falls Sie andere Angebote vorrangig nutzen müssen: Ihre Vermittlungsfachkraft teilt Ihnen mit, an wen Sie sich wenden können.

2. Dokumente hochladen

Über den Upload-Service können Sie die benötigten Dokumente hochladen und an Ihr zuständiges Jobcenter übermitteln.

3. Dokumente vorbereiten

Stellen Sie sicher, dass die Dokumente vollständig sind und persönlich unterschrieben – falls erforderlich. Bitte verwenden Sie keine elektronische Signatur.

Für die Dokumente gelten diese technischen Voraussetzungen:

  • maximale Größe: 9 MB
  • zugelassene Formate:
    • Bild-Dateien: JPG, JPEG, PNG, BMP
    • PDF

Hinweis: Um den Upload-Service nutzen zu können, müssen Sie mit Ihrem Benutzerkonto angemeldet sein. Falls Sie kein Benutzerkonto haben, müssen Sie sich zunächst registrieren. Gehen Sie dazu auf „Anmelden“ oben rechts oder im Menü (mobile Ansicht).

Zum Upload-Service

Rechtliche Grundlage für die Freie Förderung ist Paragraf 16f Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II). 

Ihr Jobcenter vor Ort

Wir sind für Sie da. Kommen Sie persönlich vorbei oder kontaktieren Sie uns.

Downloads

Hinweis: Bitte beachten Sie den Stand der Dokumente.