Eine Freie Förderung ist ein besonderes Angebot Ihres Jobcenters. Sie können es bekommen, wenn Sie besondere Unterstützung bei Ihrer Arbeitssuche oder für den Erhalt Ihrer Arbeit benötigen.
Wichtig:Wichtig: Sie haben keinen rechtlichen Anspruch auf die Freie Förderung. Es liegt im Ermessen Ihrer Integrationsfachkraft, ob Sie eine Freie Förderung weiterbringt. Darum wird die Freie Förderung auch als „Ermessensleistung“ bezeichnet. Weil die Freie Förderung an einige Voraussetzungen geknüpft ist, ist es sehr wichtig, dass Sie in einem Beratungsgespräch mit Ihrer Integrationsfachkraft besprechen, ob diese Unterstützung für Sie infrage kommt.
Voraussetzungen
Sie müssen Kundin oder Kunde des Jobcenters sein, also Leistungen nach dem SGBII erhalten, damit Sie prinzipiell die Chance auf eine Freie Förderung haben. Zudem müssen Sie erwerbsfähig sein. Das bedeutet: Sie können mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten.
Andere Unterstützungen haben Vorrang
Bei der Freien Förderung gibt es noch etwas Zusätzliches zu beachten: Wenn es andere Angebote Ihres Jobcenters oder Angebote von Dritten gibt, die für Sie infrage kommen, dann haben diese Vorrang vor der Freien Förderung. Dritte können in diesem Fall andere Behörden oder Einrichtungen sein. Nur wenn es keine vorrangigen Angebote gibt oder diese für Ihren Bedarf nicht passend sind, kommt die Freie Förderung für Sie infrage.
