Freie Förderung durch das Jobcenter

Mit der Freien Förderung kann Sie Ihr Jobcenter unterstützen, wenn Sie eine besondere Hilfestellung benötigen – zum Beispiel um eine Arbeit aufzunehmen oder zu sichern.

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Einführung des Grundsicherungsgeldes

Das Grundsicherungsgeld löst das Bürgergeld ab. Die Änderungen gelten ab dem 01.07.2026.

  • Vereinzelt wird noch der Begriff ­„Bürgergeld“ benutzt.
  • Alle Formulare und Online-Services können weiter verwendet werden.
  • Bisher erlassene Bescheide bleiben inhaltlich weiter gültig.
  • Die Online-Services, Formulare und Internetseiten werden zeitnah aktualisiert.

Weitere Informationen: Grundsicherungsgeld löst Bürgergeld ab

Eine Freie Förderung ist ein besonderes Angebot Ihres Jobcenters. Sie können es bekommen, wenn Sie besondere Unterstützung bei Ihrer Arbeitssuche oder für den Erhalt Ihrer Arbeit benötigen.

Wichtig:Wichtig: Sie haben keinen rechtlichen Anspruch auf die Freie Förderung. Es liegt im Ermessen Ihrer Integrationsfachkraft, ob Sie eine Freie Förderung weiterbringt. Darum wird die Freie Förderung auch als „Ermessensleistung“ bezeichnet. Weil die Freie Förderung an einige Voraussetzungen geknüpft ist, ist es sehr wichtig, dass Sie in einem Beratungsgespräch mit Ihrer Integrationsfachkraft besprechen, ob diese Unterstützung für Sie infrage kommt.
 

Voraussetzungen

Sie müssen Kundin oder Kunde des Jobcenters sein, also Leistungen nach dem SGBII erhalten, damit Sie prinzipiell die Chance auf eine Freie Förderung haben. Zudem müssen Sie erwerbsfähig sein. Das bedeutet: Sie können mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten.

Andere Unterstützungen haben Vorrang

Bei der Freien Förderung gibt es noch etwas Zusätzliches zu beachten: Wenn es andere Angebote Ihres Jobcenters oder Angebote von Dritten gibt, die für Sie infrage kommen, dann haben diese Vorrang vor der Freien Förderung. Dritte können in diesem Fall andere Behörden oder Einrichtungen sein. Nur wenn es keine vorrangigen Angebote gibt oder diese für Ihren Bedarf nicht passend sind, kommt die Freie Förderung für Sie infrage.

Ihr Weg zur Freien Förderung

Persönliches Gespräch

Das persönliche Gespräch mit Ihrer Integrationsfachkraft steht am Anfang Ihres Wegs zur Freien Förderung. Kommt Ihre Integrationsfachkraft zu dem Schluss, dass die Freie Förderung Sie einer Arbeitsstelle wesentlich näherbringt oder zum Erhalt Ihrer Arbeit notwendig ist, und es keine vorrangigen Angebote gibt, kann das Jobcenter Ihnen diese Förderung anbieten. Die Integrationsfachkraft bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen und welche Dokumente Sie dafür vorlegen müssen.

Wenn Sie ein Gespräch mit Ihrer Integrationsfachkraft wünschen, vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Jobcenter. Nutzen Sie dafür die Dienststellensuche am Ende dieser Seite oder die Kontaktdaten Ihres Jobcenters, die in Ihrem Benutzerkonto hinterlegt sind.

Dokumente hochladen

Über den Upload-Service können Sie die benötigten Dokumente hochladen und an Ihr zuständiges Jobcenter übermitteln.

Dokumente vorbereiten

Stellen Sie sicher, dass die Dokumente vollständig sind und persönlich unterschrieben – falls erforderlich. Bitte verwenden Sie keine elektronische Signatur.

Für die Dokumente gelten diese technischen Voraussetzungen:

  • maximale Größe: 9 MB
  • zugelassene Formate:
    • Bild-Dateien: JPG, JPEG, PNG, BMP
    • PDF

Wichtig:Hinweis: Um den Upload-Service nutzen zu können, müssen Sie mit Ihrem Benutzerkonto angemeldet sein. Falls Sie kein Benutzerkonto haben, müssen Sie sich zunächst registrieren. Gehen Sie dazu auf „Anmelden“ oben rechts oder im Menü (mobile Ansicht).

Zum Upload-Service

Weitere Informationen

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Förderung:

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