Maßnahme bei einem Träger (MAT) beantragen

Erwerben Sie in Trainings und Lehrgängen neue Kompetenzen, um Ihre Aussicht auf eine Beschäftigung zu verbessern.

Wenn Sie einen Job oder einen Ausbildungsplatz suchen, können Sie Ihre Chancen auf eine Stelle mit Lehrgängen oder Trainings erhöhen. Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen wir die Kosten dafür. Die Lehrgänge, Trainings oder Coachings finden bei zugelassenen Unternehmen und Einrichtungen statt (Fachbegriff: Träger). Der Fachbegriff dafür ist: Maßnahmen bei einem Träger, kurz: MAT. Die MAT können in Gruppen oder im Rahmen von Einzelcoachings stattfinden.

Folgende Ziele können Sie zum Beispiel mit einer MAT erreichen:

  • Sie besitzen neue berufliche Kompetenzen.
  • Sie können sich besser bewerben.
  • Sie können Ihre neu angetretene Arbeitsstelle halten.
  • Sie sind auf eine Selbstständigkeit vorbereitet.

Wichtig:Wichtig: Ihre Vermittlungs- oder Integrationsfachkraft bietet Ihnen eine Maßnahme nach Ihren Wünschen an, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Alternativ erhalten Sie einen Gutschein, mit dem Sie sich selber eine Maßnahme aussuchen können.

Voraussetzungen

Damit wir die Kosten Ihrer MAT übernehmen können, muss einer der folgenden Punkte auf Sie zutreffen:

Sie 

  • sind arbeitslos.
  • sind von Arbeitslosigkeit bedroht und haben sich darum bei uns arbeitsuchend gemeldet.
  • möchten eine betriebliche Ausbildung machen und haben sich darum bei uns ausbildungssuchend gemeldet.
  • erhalten Bürgergeld.

Weitere Voraussetzung

Gemeinsam mit Ihrer Vermittlungs- oder Integrationsfachkraft haben Sie festgelegt, dass Sie die MAT benötigen, um Ihre beruflichen Aussichten zu verbessern. Daher ist Ihr erster Schritt zu einer MAT ein Beratungsgespräch.

Wichtig:Wichtig: Sie haben keinen gesetzlichen Anspruch auf MAT.

Dauer der Maßnahme bei einem Träger 

Wie lange eine MAT dauert, hängt davon ab, welches Ziel Sie damit erreichen möchten beziehungsweise welche Unterstützung Sie benötigen.

Maßnahme bei einem Träger online beantragen

Beratungstermin vereinbaren

Falls Sie noch kein Beratungsgespräch zur MAT hatten: Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit Ihrer Vermittlungs- oder Integrationsfachkraft. Die Kontaktdaten von Arbeitsagentur oder Jobcenter finden Sie über die Dienststellen-Suche.

Voraussetzungen klären

Im Gespräch mit uns finden Sie heraus, ob eine MAT grundsätzlich für Sie infrage kommt. Das heißt: Wir klären zum einen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Zum anderen ermitteln wir, ob eine MAT Ihre beruflichen Aussichten verbessert. Fragen Sie uns am besten auch nach Fördermöglichkeiten: Wir können zum Beispiel Ihre Fahrkosten übernehmen oder die Kosten für Kinderbetreuung im Zusammenhang mit der MAT.

MAT beantragen

Sie haben das Beratungsgespräch mit Ihrer Vermittlungs- oder Integrationsfachkraft geführt. Beantragen Sie dann die MAT online bei uns.

Wichtig:Wichtig: Sie können den Antrag erst stellen, wenn Ihre Vermittlungs- oder Integrationsfachkraft das Online-Formular für Sie freigeschaltet hat.

Antrag stellen

Genehmigung abwarten

Ihre Agentur für Arbeit beziehungsweise Ihr Jobcenter muss Ihre MAT genehmigt haben, bevor Sie damit beginnen. Nehmen Sie an einer MAT teil und wir haben diese vorher nicht genehmigt, kann das weitreichende Folgen haben: Zum einen müssen Sie die Kosten möglicherweise selbst tragen. Zum anderen erhalten Sie kein Arbeitslosengeld mehr, falls Sie bis zur MAT welches bezogen haben.

Kosten übernehmen lassen

Wir übernehmen die Kosten, die Ihnen durch die Maßnahme entstehen, zum Beispiel Fahrkosten. 

Nehmen Sie als Kundin und Kunde der Agentur für Arbeit mit einem Gutschein an einer Maßnahme teil, können Sie dafür den Erklärungsbogen nutzen.

Sind Sie Kundin oder Kunde des Jobcenters wird Ihnen das entsprechende Formular per Post oder per E-Mail zur Verfügung gestellt.

Beide Dokumente sowie notwendige Belege können Sie über den Upload-Service einreichen.

Dokumente einreichen

Tipp:Gut zu wissen: Die MAT zählen zu den Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, wie auch die Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (kurz: MAG). Allgemeine Informationen zu Maßnahmen finde Sie in unserem Lexikonartikel Maßnahme.

Rechtliche Grundlagen für die MAT sind Paragraf 45 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) gegebenenfalls in Verbindung mit Paragraf 16 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II).

Ihre Dienststelle vor Ort

Wir sind für Sie da. Kommen Sie persönlich bei uns vorbei oder kontaktieren Sie uns.