Maßnahme

Definition: Maßnahmen sind Qualifizierungen, berufliche Weiterbildungen und andere Angebote, die Sie unterstützen, einen Arbeitsplatz zu bekommen oder zu behalten.

Schlägt Ihnen Ihre Arbeitsagentur oder Ihr Jobcenter eine Maßnahme vor, sollen damit Ihre beruflichen Aussichten verbessert werden. Je nach persönlicher Ausgangssituation kommen unterschiedliche Maßnahmen infrage.

Maßnahmen haben meistens eines dieser Ziele:

  • Arbeitslose erhöhen damit ihre Jobchancen und finden dauerhaft Arbeit.
  • Beschäftigte können eine drohende Arbeitslosigkeit abwenden.
  • Junge Menschen ohne Berufsausbildung können sich damit auf eine Ausbildung vorbereiten.

Alle Maßnahmen von Arbeitsagenturen und Jobcentern sind gesetzlich geregelt in den Sozialgesetzbüchern II, III und IX.

Tipp:Gut zu wissen: Diese Seite gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Maßnahme-Arten. Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner in Ihrer Arbeitsagentur oder Ihrem Jobcenter informiert Sie gern genauer über diese und weitere Maßnahmen.

Maßnahmen mit Bildungsgutschein

Wenn eine berufliche Weiterbildung Ihre Jobchancen erhöht, fördern Arbeitsagentur oder Jobcenter die Maßnahme unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Bildungsgutschein.

Darunter fallen viele Arten von Maßnahmen – von Kursen für einzelne Kompetenzen über das Nachholen des Hauptschulabschlusses bis zum Wechsel des Berufs (Umschulung).

Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung

Mit Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sollen Hindernisse auf dem Weg zur Beschäftigung beseitigt werden. Diese Maßnahmen können von einem Träger durchgeführt werden (Maßnahmen bei einem Träger – MAT). Träger sind zertifizierte Unternehmen, die im Auftrag der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter bestimmtes Wissen vermitteln und Coachings durchführen.

Beispiele für solche Maßnahmen bei einem Träger sind Bewerbungs-Trainings, Computer-Lehrgänge oder Coachings für angehende Selbstständige.

Weitere Informationen zur MAT finden Sie auf der Seite: Maßnahme bei einem Träger (MAT) beantragen

Davon zu unterscheiden sind Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung, die bei einem Arbeitgeber stattfinden (MAG). Dabei zeigen oder erweitern Sie Ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten in einem Unternehmen.

Mehr dazu erfahren Sie auf der Seite: Maßnahme beim Arbeitgeber (MAG)

Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Mithilfe einer Online-Suche können Sie anschließend selbst eine passende Maßnahme aussuchen. Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist die schriftliche Zusicherung, dass die Arbeitsagentur oder das Jobcenter die Kosten für diese Maßnahme übernimmt.

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen 

Diese Maßnahmen richten sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die keinen Ausbildungsplatz finden. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) bestehen aus Unterricht und Praktika in Betrieben. Sie sollen die Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf eine Ausbildung vorbereiten.

Reha-Maßnahmen

Menschen mit Behinderungen können zusätzlich zu den anderen Maßnahme-Arten spezielle Hilfe und Unterstützung erhalten. Das Ziel: Sie sollen ihren Arbeitsplatz behalten oder Beschäftigung finden. Diese Maßnahmen-Art wird auch als „Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben“ bezeichnet.

Erster Schritt zur Maßnahme: Beratung 

Wenn Sie an einer Maßnahme teilnehmen möchten, sprechen Sie mit Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter. Gemeinsam mit ihr oder ihm finden Sie heraus, ob eine Maßnahme Sie beruflich weiterbringt und gegebenenfalls welche.

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