Private Arbeitsvermittlung

Wenn Sie eine neue Stelle suchen, können Sie sich auch an eine private Arbeitsvermittlung wenden.

Zwischen der Bundesagentur für Arbeit und privaten Arbeitsvermittlern in Deutschland besteht eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Blick auf die Integration von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den ersten Arbeitsmarkt.

So funktioniert die private Arbeitsvermittlung

Neben der Beratung und Vermittlung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter können Sie sich durch einen privaten Arbeitsmarktdienstleister bei der Jobsuche unterstützen lassen.

Private Arbeitsvermittlerinnen und -vermittler agieren als Schnittstelle zwischen Arbeitssuchenden und Unternehmen. Ihre Arbeitsmarktdienstleistung wird ausschließlich honoriert, wenn sie erfolgreich in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vermittelt haben.

Dabei suchen sie entweder im Auftrag der Bewerberin oder des Bewerbers eine passende Arbeitsstelle oder sie finden im Auftrag des Betriebes die ideale Besetzung für eine offene Stelle.

Leistungen der privaten Arbeits­vermittlung

Eine private Arbeitsvermittlung stellt den Kontakt zwischen Ihnen als Bewerberin oder Bewerber und den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern her.

Sie bietet in der Regel zusätzliche Leistungen an, deren Kosten durch den Vermittlungsgutschein oder durch eine gesondert zu vereinbarende Vermittlungsvergütung abgedeckt werden.

So zum Beispiel:

  • das Erstellen eines Bewerberprofils,
  • das Inserieren in Job- und Bewerberportalen,
  • das Erstellen professioneller Bewerbungsunterlagen oder
  • die Vorbereitung auf das Bewerbungsgespräch.

Vermittlungs­gutschein und weitere Finanzierungs­möglichkeiten

Menschen in Sitzecke

Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für eine erfolgreiche Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis durch einen AVGS der Agentur für Arbeit beziehungsweise des Jobcenters übernommen werden.

Dazu können Sie bei Ihrer Vermittlungsfachkraft in der Agentur für Arbeit oder Ihrer Integrationsfachkraft im Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen.

Wird die erfolgreiche Vermittlung über einen AVGS finanziert, erhält die private Arbeitsvermittlung das Erfolgshonorar auf Antrag direkt von Ihrer Agentur für Arbeit beziehungsweise Ihrem Jobcenter.

Die private Arbeitsvermittlung kann Sie auch in ein sozialversicherungspflichtiges
Arbeitsverhältnis vermitteln und erhält das diesbezügliche Erfolgshonorar vom Arbeitgeber.

Für den Fall, dass Sie die Vermittlungsgebühr aufgrund eines mit der privaten Arbeitsvermittlung geschlossenen Vertrages selbst tragen, darf die Vermittlungsgebühr 2.500 Euro nicht überschreiten.

Zulassung und Qualitätsmanagement

Eine erfolgreiche Dienstleistung (Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis) können private Arbeitsvermittler über den AVGS nur dann abrechnen, wenn der Arbeitsvermittler nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsordnung Arbeitsförderung) zugelassen ist.

Jobsuche über private Arbeitsvermittlung

Finden Sie Stellenangebote mit Hilfe einer privaten Arbeitsvermittlung in unserer Jobsuche.