Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten
Die Kosten für eine private Arbeitsvermittlung werden vertraglich zwischen Ihnen und Ihrem Vermittler oder Ihrer Vermittlerin vereinbart. Die Kosten für eine private Arbeitsvermittlung (Vermittlungsvergütung) ohne Förderung durch die Agentur für Arbeit/das Jobcenter betragen in der Regel ein Brutto-Monatsgehalt, maximal jedoch 2000 Euro.
Sie können die Kosten entweder selbst übernehmen oder bei Ihrer Vermittlungsfachkraft in der Agentur für Arbeit/ Ihrer Integrationsfachkraft im Jobcenter nachfragen, ob eine Förderung mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) möglich ist. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für eine erfolgreiche Vermittlung in ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis durch einen AVGS der Agentur für Arbeit/des Jobcenters übernommen werden.
Wenn Sie die Vermittlungsvergütung selbst zahlen, wird der Betrag erst fällig, wenn es zum Vertragsabschluss mit einem Unternehmen kommt und es sich um ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis handelt.
Wird die erfolgreiche Vermittlung über einen AVGS finanziert, erhält die private Arbeitsvermittlung nach 6 Wochen ununterbrochener Beschäftigung das Geld auf Antrag direkt von Ihrer Agentur für Arbeit beziehungsweise Ihrem Jobcenter.
Gut zu wissen: Tragen Sie die Kosten selbst, können Sie diese im Rahmen Ihrer jährlichen Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.