Einstiegsgeld für eine Selbstständigkeit

Wenn Sie sich selbstständig machen, können wir Sie in bestimmten Fällen mit Einstiegsgeld unterstützen.

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Einführung des Grundsicherungsgeldes

Das Grundsicherungsgeld löst das Bürgergeld ab. Die Änderungen gelten ab dem 01.07.2026.

  • Vereinzelt wird noch der Begriff ­„Bürgergeld“ benutzt.
  • Alle Formulare und Online-Services können weiter verwendet werden.
  • Bisher erlassene Bescheide bleiben inhaltlich weiter gültig.
  • Die Online-Services, Formulare und Internetseiten werden zeitnah aktualisiert.

Weitere Informationen: Grundsicherungsgeld löst Bürgergeld ab

Mit dem Schritt in eine Selbstständigkeit können Sie Ihre Arbeitslosigkeit beenden. In der Gründungsphase haben Sie jedoch vielleicht nicht genug Einnahmen, um finanziell auf eigenen Beinen zu stehen. Wenn Sie Grundsicherungsgeld beziehen, können wir Sie in bestimmten Fällen mit Einstiegsgeld unterstützen (Fachbegriff: fördern). So haben Sie einen größeren finanziellen Spielraum, bis sich Ihr Geschäft von selbst trägt.

Tipp:Gut zu wissen: Der rechtliche Begriff für diese Förderung ist „Einstiegsgeld für eine selbständige Tätigkeit“.

Voraussetzungen für Einstiegsgeld

Für Einstiegsgeld für eine Selbstständigkeit müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • positiv:Sie erhalten Grundsicherungsgeld.
  • positiv:Sie haben sich noch nicht hauptberuflich selbstständig gemacht.
  • positiv:Sie werden Ihre Selbstständigkeit hauptberuflich ausüben und mindestens 15 Stunden pro Woche selbstständig arbeiten. 
  • positiv:Sie sind persönlich geeignet, um Ihre geplante Selbstständigkeit erfolgreich auszuüben.
  • positiv:Durch Ihre Existenzgründung bestehen gute Aussichten, dass Sie zukünftig nicht mehr auf Grundsicherungsgeld angewiesen sind. 

Wichtig:Wichtig: Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, entscheidet Ihre Integrationsfachkraft im Jobcenter. Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Einstiegsgeld.

Höhe und Dauer des Einstiegsgeldes

Ihre Integrationsfachkraft legt die Höhe Ihres Einstiegsgeldes zu Beginn fest. Sie kann auch festlegen, ob sich der Förderbetrag im Laufe der Zeit ändert. Unter Umständen erhalten Sie in den ersten Monaten mehr Einstiegsgeld als zum Ende des Förderzeitraums.

Sie erhalten höchstens 24 Monate lang Einstiegsgeld. Es wird monatlich und ohne Abzüge an Sie ausgezahlt. Das Einstiegsgeld wird nicht auf Ihr Grundsicherungsgeld angerechnet. 

Wie viel und wie lange Sie Einstiegsgeld erhalten, hängt unter anderem von Ihren persönlichen Lebensumständen ab. Wir berücksichtigen beispielsweise, ob Sie allein oder mit anderen Personen zusammenleben, wie lange Sie arbeitslos waren und wie Ihre Jobaussichten sind. Einen rechtlichen Anspruch auf eine bestimmte Dauer und einen bestimmten Betrag haben Sie nicht. 

Einstiegsgeld für eine Selbstständigkeit beantragen

Beratungsgespräch vereinbaren

Vereinbaren Sie zunächst einen Termin mit Ihrer Integrationsfachkraft.

Jobcenter finden

Unterlagen zusammenstellen

Um prüfen zu können, ob Sie die Voraussetzungen für Einstiegsgeld erfüllen, benötigen wir bestimmte Unterlagen von Ihnen. Diese können Sie zum Termin im Jobcenter bereits mitbringen, aber auch nachreichen. Ihre Integrationsfachkraft benötigt von Ihnen unter anderem 

  • Ihren Lebenslauf,
  • einen Geschäftsplan,
  • einen Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan und
  • eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für die nächsten 3 Jahre.

Möglicherweise sind weitere Unterlagen erforderlich, zum Beispiel ein Nachweis über Kenntnisse und Fähigkeiten, die Sie benötigen, um erfolgreich selbstständig zu sein. Ebenso kann eine Stellungnahme sogenannter Dritter zur Tragfähigkeit Ihres Unternehmens erforderlich sein. Dritte sind beispielsweise eine Bank oder eine fachkundige Stelle.

Beraten lassen

Ihre Integrationsfachkraft berät Sie zum Einstiegsgeld und beantwortet Ihre Fragen. Sie erläutert Ihnen auch, welche Unterlagen sie von Ihnen noch benötigt.

Antrag stellen

Sie können den Antrag auf Einstiegsgeld online stellen. Melden Sie sich hierzu in Ihrem Benutzerkonto an und wählen Sie den Online-Antrag auf Einstiegsgeld aus. Füllen Sie den Online-Antrag aus und übermitteln Sie Ihre Nachweise. Sie können Nachweise auch später nachreichen. Wählen Sie dazu aus der Vorgangsübersicht den Antrag und die Funktion „Unterlagen nachreichen“ aus.

Nach Eingang Ihres Antrags prüft das Jobcenter die Voraussetzungen für eine Förderung und informiert Sie über das weitere Vorgehen.

Einstiegsgeld online beantragen

Bescheid erhalten

Ihre Integrationsfachkraft prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bitte warten Sie diese Entscheidung ab.

Sie erhalten einen Bescheid. Das ist die schriftliche Antwort, ob Sie die Förderung erhalten. Wird Ihr Antrag bewilligt, steht darin, wie lange und in welcher Höhe Sie Einstiegsgeld erhalten. Es wird monatlich auf Ihr Konto überwiesen.

Weitere Informationen

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