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Einführung des Grundsicherungsgeldes

Das Grundsicherungsgeld löst das Bürgergeld ab. Die Änderungen gelten ab dem 01.07.2026.

  • Vereinzelt wird noch der Begriff ­„Bürgergeld“ benutzt.
  • Alle Formulare und Online-Services können weiter verwendet werden.
  • Bisher erlassene Bescheide bleiben inhaltlich weiter gültig.
  • Die Online-Services, Formulare und Internetseiten werden zeitnah aktualisiert.

Weitere Informationen: Grundsicherungsgeld löst Bürgergeld ab

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