Damit eine Freie Förderung durch Ihr Jobcenter für Sie infrage kommt, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind Kundin oder Kunde des Jobcenters, erhalten also Leistungen nach dem SGB II.
- Sie sind erwerbsfähig, können also mindestens drei Stunden am Tag arbeiten.
- Ihnen liegen keine Angebote Ihres Jobcenters oder von Dritten vor, die für Sie infrage kommen – solche Angebote haben Vorrang vor einer Freien Förderung. Dritte können zum Beispiel andere Behörden oder Einrichtungen sein.
- Eine Freie Förderung würde Sie einer Arbeitsstelle wesentlich näherbringen oder sie ist notwendig für den Erhalt Ihrer Arbeit.
Wichtig:Wichtig: Sie haben keinen rechtlichen Anspruch auf die Freie Förderung. Es liegt im Ermessen Ihrer Integrationsfachkraft, ob Sie eine Freie Förderung weiterbringt – darum wird die Freie Förderung auch als „Ermessensleistung“ bezeichnet. Weil die Freie Förderung an einige Voraussetzungen geknüpft ist, ist es sehr wichtig, dass Sie in einem Beratungsgespräch mit Ihrer Integrationsfachkraft besprechen, ob diese Unterstützung für Sie infrage kommt.
