Freie Förderung durch das Jobcenter

Mit der Freien Förderung kann Sie Ihr Jobcenter unterstützen, wenn Sie eine besondere Hilfestellung benötigen – zum Beispiel um eine Arbeit aufzunehmen oder zu sichern.

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Einführung des Grundsicherungsgeldes

Das Grundsicherungsgeld löst das Bürgergeld ab. Die Änderungen gelten ab dem 01.07.2026.

  • Vereinzelt wird noch der Begriff ­„Bürgergeld“ benutzt.
  • Alle Formulare und Online-Services können weiter verwendet werden.
  • Bisher erlassene Bescheide bleiben inhaltlich weiter gültig.
  • Die Online-Services, Formulare und Internetseiten werden zeitnah aktualisiert.

Weitere Informationen: Grundsicherungsgeld löst Bürgergeld ab

Voraussetzungen

Damit eine Freie Förderung durch Ihr Jobcenter für Sie infrage kommt, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind Kundin oder Kunde des Jobcenters, erhalten also Leistungen nach dem SGB II.
  • Sie sind erwerbsfähig, können also mindestens drei Stunden am Tag arbeiten.
  • Ihnen liegen keine Angebote Ihres Jobcenters oder von Dritten vor, die für Sie infrage kommen – solche Angebote haben Vorrang vor einer Freien Förderung. Dritte können zum Beispiel andere Behörden oder Einrichtungen sein.
  • Eine Freie Förderung würde Sie einer Arbeitsstelle wesentlich näherbringen oder sie ist notwendig für den Erhalt Ihrer Arbeit.

Wichtig:Wichtig: Sie haben keinen rechtlichen Anspruch auf die Freie Förderung. Es liegt im Ermessen Ihrer Integrationsfachkraft, ob Sie eine Freie Förderung weiterbringt – darum wird die Freie Förderung auch als „Ermessensleistung“ bezeichnet. Weil die Freie Förderung an einige Voraussetzungen geknüpft ist, ist es sehr wichtig, dass Sie in einem Beratungsgespräch mit Ihrer Integrationsfachkraft besprechen, ob diese Unterstützung für Sie infrage kommt.

Ihr Weg zur Freien Förderung

Schritt 1 von 3: Persönliches Gespräch

Am Anfang Ihres Weges zur Freien Förderung steht das persönliche Gespräch mit Ihrer Integrationsfachkraft. Sie klärt mit Ihnen das weitere Vorgehen und welche Dokumente Sie dafür benötigen.

Wenn Sie ein Gespräch mit Ihrer Integrationsfachkraft wünschen, vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Jobcenter. Nutzen Sie dafür die Dienststellensuche am Ende dieser Seite oder die Kontaktdaten Ihres Jobcenters, die in Ihrem Benutzerkonto hinterlegt sind.

Schritt 2 von 3: Dokumente vorbereiten

Stellen Sie sicher, dass die Dokumente vollständig sind und persönlich unterschrieben, falls erforderlich. Bitte verwenden Sie keine elektronische Signatur.

Für die Dokumente gelten diese technischen Voraussetzungen:

  • maximale Größe: 9 MB
  • zugelassene Formate: PDF, JPG, JPEG, PNG, BMP

Wichtig:Hinweis: Um den Upload-Service nutzen zu können, müssen Sie mit Ihrem Benutzerkonto angemeldet sein. Falls Sie kein Benutzerkonto haben, müssen Sie sich zunächst registrieren. Gehen Sie dazu auf „Anmelden“ oben rechts oder im Menü (mobile Ansicht).

Schritt 3 von 3: Dokumente hochladen

Über den Upload-Service können Sie die benötigten Dokumente hochladen und an Ihr zuständiges Jobcenter übermitteln.

Zum Upload-Service

Weitere Informationen

Downloads

Ihr Jobcenter vor Ort

Wir sind für Sie da. Kommen Sie persönlich vorbei oder kontaktieren Sie uns.

Förderung:

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