Das Jobcenter benötigt Ihre Daten, um Ihren Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch feststellen und Ihnen entsprechende Leistungen zahlen zu können. Der Schutz personenbezogener Daten genießt einen sehr hohen Stellenwert, deshalb erfolgt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DS-GVO) und des Sozialgesetzbuchs. Eingereichte Unterlagen und Nachweise werden, soweit erforderlich, datenschutzkonform eingescannt und nach einer kurzen Aufbewahrungsfrist endgültig vernichtet.
Bei der Vorlage von Nachweisen sind Schwärzungen von Angaben über besondere Kategorien personenbezogener Daten zulässig. Hierzu gehören beispielsweise Angaben über ethnische Herkunft, politische Meinungen, Glauben, Gewerkschaftsmitgliedschaft, Gesundheit oder Sexualleben (Artikel 9 Absatz 1 DS-GVO). In Kopien von Geburtsurkunden dürfen daher Angaben zur Religionszugehörigkeit geschwärzt werden. In der Kopie eines Mietvertrags dürfen Sie die Angaben zur Vermieterin / zum Vermieter schwärzen, falls das Jobcenter die Miete nicht direkt an die Vermieterin / den Vermieter überweisen soll.
Nach der Schwärzung müssen Texte wie Mitgliedsbeitrag, Zuwendung oder Spende jedoch weiterhin erkennbar bleiben.
Weitere datenschutzrechtliche Hinweise erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Jobcenter sowie ergänzend im Internet unter Datenerhebung