Jobcenter: Erreichbarkeit

Wenn Sie Grundsicherungsgeld erhalten, muss Sie Ihr Jobcenter erreichen können. Verlassen Sie Ihren Wohnort, zum Beispiel für eine Reise, müssen Sie das vorher mit Ihrem Jobcenter abstimmen.

Branding-Bereich Beschreibung

Einführung des Grundsicherungsgeldes

Das Grundsicherungsgeld löst das Bürgergeld ab. Die Änderungen gelten ab dem 01.07.2026.

  • Vereinzelt wird noch der Begriff ­„Bürgergeld“ benutzt.
  • Alle Formulare und Online-Services können weiter verwendet werden.
  • Bisher erlassene Bescheide bleiben inhaltlich weiter gültig.
  • Die Online-Services, Formulare und Internetseiten werden zeitnah aktualisiert.

Weitere Informationen: Grundsicherungsgeld löst Bürgergeld ab

Ihr Jobcenter unterstützt Sie dabei, schnell eine neue Arbeit zu finden. Dafür müssen Sie mit dem Jobcenter zusammenarbeiten. Dazu gehört es, dass Sie an Werktagen erreichbar sind. „Erreichbar“ bedeutet: Sie können auf Nachrichten und Schreiben Ihres Jobcenters reagieren, zu Terminen vor Ort kommen oder kurzfristig Bewerbungsgespräche führen. Ist das einmal nicht oder nicht ohne unzumutbaren Aufwand möglich, müssen Sie das mit Ihrem Jobcenter abstimmen.

Grundsicherungsgeld und verreisen

Wenn Sie vorübergehend nicht erreichbar sein werden, zum Beispiel aufgrund einer Reise, müssen Sie das mit Ihrem Jobcenter vorher abklären. Ihr Jobcenter prüft dann, zum Beispiel, ob in dem von Ihnen geplanten Zeitraum Vorstellungsgespräche oder Weiterbildungen anstehen. Ist dies nicht der Fall, stimmt es Ihren Plänen in der Regel zu (Fachbegriff: „Zustimmung zur Nichterreichbarkeit“).

Die Zustimmung ist notwendig, wenn Sie sich vorübergehend nicht in der Nähe Ihres Jobcenters befinden.

Wichtig:Wichtig: Wenn Sie ohne Zustimmung des Jobcenters nicht erreichbar sind, haben Sie keinen Anspruch auf Grundsicherungsgeld. Das bedeutet: Sie erhalten keine Zahlung mehr und müssen gegebenenfalls Geld zurückzahlen. Auch Ihre Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung endet, wenn Sie keinen Anspruch auf Grundsicherungsgeld mehr haben. Sprechen Sie daher jede Reise oder sonstige Abwesenheit unbedingt im Vorfeld mit Ihrem Jobcenter ab.

Wie lange Sie nicht erreichbar sein dürfen

Wenn Sie Grundsicherungsgeld erhalten, dürfen Sie ohne wichtigen Grund insgesamt höchstens 3 Wochen pro Kalenderjahr nicht erreichbar sein. In diesem Zeitraum erhalten Sie weiterhin Grundsicherungsgeld und das Jobcenter zahlt die Beiträge an Ihre Krankenkasse.

Sind Sie insgesamt länger als 3 Wochen nicht erreichbar, haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf Grundsicherungsgeld.

Weitere Informationen finden Sie im Online-Formular, das Sie weiter unten auf dieser Seite herunterladen können.

Wichtig:Wichtig: Sofern Sie nur am Wochenende oder an Feiertagen nicht erreichbar sind, benötigen Sie keine Zustimmung des Jobcenters. Bei einem längeren Zeitraum der Nichterreichbarkeit muss Ihr Jobcenter auch Samstage, Sonntage und Feiertage einrechnen.

Nichterreichbarkeit online abstimmen

Ihre Reise beziehungsweise Nichterreichbarkeit können Sie im Online-Postfach über das Online-Formular mit Ihrem Jobcenter abstimmen.

Bei bestimmten Gründen der Nichterreichbarkeit müssen Sie uns mitteilen, wie wir mit Ihnen während Ihrer Abwesenheit Kontakt aufnehmen können. Das spricht Ihr Jobcenter mit Ihnen ab.

Formular herunterladen und ausfüllen

Laden Sie das Formular „Anfrage zur Nicherreichbarkeit“ herunter. Füllen Sie es aus und speichern Sie es ab.

Wenn Sie ein Smartphone benutzen: Laden Sie das Formular herunter und öffnen Sie es mit „Adobe Acrobat Reader für PDF“ oder einer vergleichbaren App.

Anfrage mit Formular an Ihr Jobcenter übermitteln

Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im Portal an. Verfassen Sie eine Nachricht, in der Sie kurz Ihre Anfrage formulieren. Laden Sie das ausgefüllte Formular hoch und fügen Sie es der Nachricht als Anhang hinzu.

Nachricht schreiben

Zustimmung erhalten

Ihr Jobcenter prüft Ihre Anfrage. Sie erhalten anschließend über Ihr Online-Postfach oder per Post eine Antwort. Hat Ihr Jobcenter zugestimmt, können Sie Ihre Reise antreten.

Rückkehr melden

Informieren Sie Ihr Jobcenter, wenn Sie wieder zu Hause sind. Gemeinsam mit Ihnen setzt das Jobcenter die Stellensuche fort.

Weitere Informationen

Downloads

Ihr Jobcenter vor Ort

Wir sind für Sie da. Kommen Sie persönlich vorbei oder kontaktieren Sie uns.

Förderung:

Logo - Finanziert von der Europäischen Union, NextGenerationEU