Inklusion bringt weiter

Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Unternehmen dabei, Menschen mit Behinderungen aus- und weiterzubilden, einzustellen oder zu beschäftigen. Lernen Sie die vielfältigen finanziellen Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten kennen.

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Inklusion ist wichtig. Sie ist nicht nur ein Schlagwort oder ein Trend: Inklusion am Arbeitsmarkt bietet einerseits das Potenzial, Arbeits- und Fachkräfte zu gewinnen, und ist zugleich ein Menschenrecht derer, die mit Behinderungen leben.

Der Arbeits- und Fachkräftemangel in Deutschland festigt sich zu einem immer drängenderen Problem. Umso wichtiger wird es für Unternehmen in den nächsten Jahren, Inklusion als Teil der eigenen Personalstrategie zu leben und voranzutreiben. Lassen Sie uns deshalb gemeinsam die nächsten Schritte auf dem Weg hin zu einem inklusiven Arbeitsmarkt gehen.

*Sie haben bereits einen persönlichen Ansprechpartner beim Arbeitgeber-Service? Dann nutzen Sie am besten die Durchwahl.

Ein junger Mann im Rollstuhl arbeitet in einer Werkstatt am Laptop

Förderungen für Ihre Inklusionsarbeit

Ein junger Mann im Rollstuhl arbeitet in einer Werkstatt am Laptop

Auch die berufliche Teilhabe am Arbeitsmarkt beginnt mit einem Kennenlernen, etwa im Rahmen einer Probebeschäftigung. So können Sie sich von den Fähigkeiten der Bewerberinnen und Bewerber überzeugen und prüfen, wie die Zusammenarbeit funktioniert. Wir können Ihnen die Personalkosten unter bestimmten Voraussetzungen erstatten.

Wenn Sie arbeitssuchende oder arbeitslose Menschen mit Behinderungen einstellen wollen, können Sie als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber einen finanziellen Zuschuss erhalten. Bei Bewerberinnen und Bewerbern mit Behinderungen kann dieser unter bestimmten Voraussetzungen auch erhöht werden.

Entscheiden Sie sich für eine Anstellung, können Sie einen erweiterten Eingliederungszuschuss beantragen. In dem Fall sind Zuschüsse von bis zu 70 Prozent des Arbeitsentgelts über 24 Monate möglich.

Eine junge Schneiderin mit Armprothese arbeitet in ihrer Werkstatt am Laptop

Auch im Rahmen einer betrieblichen Aus- und Weiterbildung können Sie von Zuschüssen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters profitieren. Bilden Sie Menschen mit Behinderungen aus, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung.

Gleiches gilt bei Weiterbildungen für Menschen mit Behinderungen, wenn Sie diese während der Weiterbildung beschäftigen. In dem Fall können Sie einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten.

Eine junge Schneiderin mit Armprothese arbeitet in ihrer Werkstatt am Laptop

Bei allen Fragen zu unseren Unterstützungs- und Förderleistungen steht Ihnen der Arbeitgeber-Service mit Rat und Tat zur Seite. Zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen.

Inklusionspreisträger: Strategien zum Abschauen und Nachahmen

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