Grundsicherung für Arbeitsuchende

Definition: „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ ist die Bezeichnung für eine staatliche Sozialleistung, die die wirtschaftliche Existenz von Arbeitsuchenden absichern soll.

Auch: Bürgergeld, Mindestsicherung

Mit dem Begriff Grundsicherung für Arbeitsuchende wird eine staatliche Sozialleistung für arbeitsuchende Menschen bezeichnet. Sie soll ihnen dabei helfen, ihren Lebensunterhalt zu decken, wenn die eigenen Mittel dafür nicht ausreichen.

Wer Grundsicherung für Arbeitsuchende bekommt, wird in eine Regelbedarfsstufe eingruppiert. Diese Einteilung berücksichtigt die persönliche Situation – zum Beispiel, ob eine Person alleinstehend ist oder mit ihrer Familie zusammenlebt und deshalb mehr Unterstützung braucht.

Grundsicherung für Arbeitsuchende können erwerbsfähige Menschen beziehen und nicht erwerbsfähige Personen, die mit erwerbsfähigen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben.

Die Grundsicherung (beziehungsweise Bürgergeld) wird aus Steuermitteln finanziert. Diese Leistung kann beim zuständigen Jobcenter beantragt werden.

Weitere Informationen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende finden Sie im Bereich: Jobcenter.digital – Unterstützung durch Bürgergeld