Wohngemeinschaft

Definition: Gruppe von Personen, die zusammen wohnen, und nicht verwandt oder verschwägert sind.

Auch: WG

Wer sich Wohnraum mit anderen Personen teilt, mit ihnen aber nicht verwandt oder verschwägert ist, lebt in einer Wohngemeinschaft.

Eine Wohngemeinschaft ist weder eine Bedarfsgemeinschaft noch eine Haushaltsgemeinschaft. Beantragen Bewohner einer Wohngemeinschaft Bürgergeld, müssen sie keine Angaben zu den persönlichen Verhältnissen ihrer Mitbewohnerinnen und Mitbewohner machen. Es reicht aus, wenn sie in der Anlage KDU den Mietanteil der weiteren Bewohnerinnen und Bewohner nennen oder die Untermietzahlung in der Anlage EK angeben.

Eine Wohngemeinschaft mit mehreren erwerbsfähigen Erwachsenen kann so viele Bedarfsgemeinschaften enthalten, wie Personen der Wohngemeinschaft angehören.