Erhöhung der Sicherheit in den Online-Accounts

Bundesagentur für Arbeit führt verpflichtende Nutzung einer Mehrfaktor-Authentifizierung ein.

Mitteilung vom 25.04.2025

Alle Kundinnen und Kunden, die das Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit (BA) nutzen, können ab dem 29. April 2025 ausschließlich die als Mehrfaktor-Authentifizierung (MFA) bekannten, sicheren Anmeldeverfahren nutzen. Der Schutz der Daten und der persönlichen Identität hat für die BA oberste Priorität.

Bei allen Anmeldungen von Privatpersonen und Unternehmen im Online-Portal ist ab dem 29. April 2025 ein zweiter Faktor verpflichtend. Es stehen dabei drei Alternativen zur Verfügung:

  • Absicherung der Anmeldung über Passkey, das bedeutet eine passwortlose Anmeldung mit biometrischen Daten (zum Beispiel: Fingerabdruck, Gesichtserkennung) oder PIN
  • Absicherung der Anmeldung mit TOTP (Time-based One-Time Password), ein Einmalcode aus einer Authenticator-App
  • Absicherung der Anmeldung mit BundID, mit ELSTER-Zertifikat oder Online-Ausweis (eID)

Die verpflichtende Nutzung gilt für Kundinnen und Kunden beider Rechtskreise, also der Agenturen und der Jobcenter. In der Familienkasse, über die zum Beispiel das Kindergeld ausgezahlt wird, ist die Nutzung der BundID mit ELSTER-Zertifikat in Kombination mit dem BA-Konto bereits verpflichtend eingeführt.

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