Wichtige Infos rund um Ihr Personal!

Wir unterstützen Sie bei der Suche nach Arbeitskräften in Berlin und entwickeln mit Ihnen gemeinsam individuelle Lösungen für Ihr Anliegen. Unser Service ist für Sie kostenfrei.

Was ist bei einer Kündigung zu beachten?
Was Sie im Fall einer Kündigung oder bei Entlassungen beachten müssen, lesen Sie unter anzeigepflichtige Entlassungen. Dort finden Sie auch eine Übersicht, ab wann Entlassungen anzeigepflichtig sind, ein Merkblatt für weitere Informationen sowie die erforderlichen Formulare.

Streik / Aussperrungen
Streiks müssen der Agentur für Arbeit gemeldet werden. Wie Sie dabei am besten vorgehen, erfahren Sie unter Infos für Streikanzeigen.
Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an Berlin-Nord.BGF@arbeitsagentur.de

Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen Sie fünf Prozent Ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Beschäftigten besetzen. Wenn Sie die Quote nicht erfüllen, müssen Sie eine Ausgleichsabgabe leisten. Wie sieht das im Detail aus? Finden Sie Infos unter: Ausgleichsabgabe

Ausländische Fachkräfte - Anlaufstellen für die Arbeitserlaubnis
Sie möchten Arbeitskräfte aus dem Ausland einstellen?
Einen Überblick über notwendige Maßnahmen und weitere Informationen erhalten sie unter
Maßnahmen zur Zulassung zum Arbeitsmarkt.

Regionale Beratungsstelle 
Max-Reger-Str.1
99096 Erfurt
zav.amz-erfurt-251@arbeitsagentur.de

Örtliche Ausländerbehörden
Die örtliche Ausländerbehörde ist Ihre erste Anlaufstelle bei Fragen zum Aufenthalt und zur Beschäftigungsaufnahme. Sie ist auch zuständig für die Erteilung des Aufenthaltstitels.
In Berlin ist das Landesamt für Einwanderung zuständig.
Arbeitsmarktzulassung
Beratungs-Telefon zu allgemeinen Fragen: 0228 713 2000

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