
1. Schritt - Die Online-Arbeitsuchendmeldung
Wenn Ihr Arbeitsverhältnis endet, müssen Sie sich spätestens 3 Monate vor Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend melden. Sofern zwischen Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und Ende des Arbeitsverhältnisses weniger als 3 Monate liegen, ist eine Meldung innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnisnahme notwendig. Bei einer Befristung muss eine Meldung erfolgen, auch wenn von einer Weiterbeschäftigung ausgegangen wird.
Im Merkblatt 1 finden Sie die wichtigsten Rechte und Pflichten bei Arbeitslosigkeit.
2. Schritt - Die Online-Arbeitslosmeldung
Hierzu benötigen Sie einen Ausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion. Weitere Informationen dazu finden Sie über den Link "Der Online-Ausweis". Denken Sie daran, dass Sie sich spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit online (oder persönlich bei der Arbeitsagentur) arbeitslos melden müssen.
3. Schritt - Online Arbeitslosengeld beantragen
Sie haben sich arbeitslos gemeldet oder erfüllen eine weitere Voraussetzung, um Arbeitslosengeld zu erhalten.
Ihr nächster Schritt: Stellen Sie den Antrag auf Arbeitslosengeld.
Weiterführende Links und Informationen
Anleitung zur Einrichtung von BundID, Passkeys und TOTP
Die BundID: sicherer Zugang zu allen eServices
BA-mobil: Die Kunden-App der Bundesagentur für Arbeit
Sie wünschen eine telefonische Klärung Ihres Anliegens? 0800 4 555500 (gebührenfrei)
Sie wünschen einen persönlichen Termin bei der Agentur für Arbeit