Berufliche Rehabilitation

Serviceangebot der Agentur für Arbeit Donauwörth für Menschen mit Behinderungen

Zu den Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit gehört die Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderung und bestimmte Aufgaben zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung und denen gleichzustellende.

Nach dem Grundsatz, dass deren Integration so normal wie möglich, jedoch auch so speziell wie notwendig erfolgen soll, stehen in der Agentur für Arbeit Donauwörth und deren Geschäftsstellen entsprechende Fachkräfte im Bereich der Arbeitsvermittlung und der Beratung zur Verfügung.

 

Arbeitsvermittlung für Menschen mit Behinderung und Schwerbehinderung

Wir stehen ihnen in Fragen der Arbeitsplatzvermittlung, der Förderung von Arbeitsverhältnissen und -plätzen und in Fragen der Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung und denen gleichzustellenden zur Verfügung.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung (Jugendliche und Erwachsene).

Wir beraten, erarbeiten individuelle Eingliederungskonzepte und entscheiden über notwendige und mögliche Leistungen, welche erforderlich sind, um jugendliche und erwachsene Menschen mit Behinderung ins Berufsleben (wieder-) einzugliedern.

Gemeinsame Ansprechstelle Rehabilitation gem. § 12 SGB IX für die Agentur für Arbeit Donauwörth, das Jobcenter Donau-Ries, das Jobcenter Dillingen a.d.Donau und das Jobcenter Neu-Ulm.

Am 31. Juli 2017 vereinbarten die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) eine engere Zusammenarbeit „Gemeinsam für einen inklusiven Arbeitsmarkt“.

Beide Partner verbindet das Ziel, die Chancen von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt spürbar zu verbessern und beim Thema Inklusion gemeinsam schneller voranzukommen. Hierzu wurden fünf Handlungsfelder verabredet, u.a. Übergang Schule - Beruf, Anbahnung und Einmündung in betriebliche Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse, Beschäftigungssicherung sowie mehr Austausch und Öffentlichkeitsarbeit.

 

Welche Möglichkeiten der Förderung gibt es?

Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (auch genannt berufliche Rehabilitation) umfassen z.B.: 

  • Eignungsfeststellungs- und Diagnoseverfahren
  • besondere Zuschüsse für Arbeitgeber bei Einstellung in Ausbildung oder Arbeit
  • Berufliche Bildungsmaßnahmen (Aus- und Weiterbildung) in besonderen Einrichtungen, die auf die gesundheitliche Situation angemessen eingehen können
  • Maßnahmen in der Werkstatt für behinderte Menschen
  • Technische Hilfsmittel und Umbauten am Ausbildungs- oder Arbeitsplatz

Ist die Agentur für Arbeit immer der verantwortliche Träger für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben?

Die Bundesagentur für Arbeit ist einer von mehreren Rehabilitationsträgern. Andere Rehabilitationsträger können z.B. die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften) oder die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sein.

Welcher Rehabilitationsträger zuständig ist, bestimmt sich nach den jeweiligen Sozialgesetzen und richtet sich u.a. nach der Ursache der Behinderung (z.B. Arbeitsunfall) und nach dem Umfang von zurückgelegten Versicherungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Wir klären für Sie, wer Ihr Ansprechpartner ist, und leiten Ihren Antrag an den verantwortlichen Träger weiter.