Qualifizierungschancengesetz

Wir haben das passende Angebot für Ihr Unternehmen! Sie fördern Ihre Beschäftigten - wir unterstützen Sie finanziell!

Ihr Erfolg ist unser Antrieb

Die Qualifizierung Ihrer eigenen Beschäftigten ist ein wichtiger Ansatz. Sicher haben Sie in Ihren eigenen Reihen Beschäftigte mit Talenten, die die Fachkräftelücke schließen können. Wir unterstützen Sie, wenn Sie Ihren Mitarbeitenden die Chance geben, sich beruflich weiterzubilden. Auch neu eingestellte Arbeitnehmer/-innen können davon profitieren.

Sprechen Sie mit uns über Weiterbildungschancen für Ihre Beschäftigten, über Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung, z. B. Arbeitsentgeltzuschüsse und Bildungsgutscheine zur Übernahme von Weiterbildungskosten.

Wir bieten Ihnen Hilfestellung bei der Antragsstellung und beraten Sie bei Fragen der Umsetzung und Organisation der Weiterbildungsmaßnahmen.

Lassen Sie uns gemeinsam die Herausforderungen des Arbeitsmarktes annehmen.


Was kostet es mich als Unternehmen eine Hilfskraft zur Fachkraft weiterzubilden?*

  • Es entstehen keine Weiterbildungskosten
  • Ihre Beschäftigten bleiben im Unternehmen
  • Sie erhalten für die gesamte Dauer einen Teil vom Lohn/Gehalt als Zuschuss zurück
  • Fehlzeiten im Betrieb entstehen nur während der theoretischen Maßnahmeteile
  • das Praktikum findet im Betrieb statt

Anpassungsqualifizierung*

Damit Beschäftigte die Tätigkeiten von morgen ausüben können!

Die Anpassungsqualifizierung bietet:

  • adressatengerechte Maßnahmeangebote/-Kombinationen
  • Flexible Schulungszeiten (keine Freistellung nötig)
  • Vollzeit / Teilzeit / berufsbegleitend / Wochenende …
  • Blended Learning, E-Learning
  • In der Summe mindestens 121 Unterrichtseinheiten
  • Kostenübernahme gestaffelt nach Betriebsgröße
  • Arbeitsentgeltzuschuss bei Arbeitsausfall

 

*Weiterbildungsmaßnahmen bei Bildungsträgern müssen AZAV-zertifiziert sein