Die eServices der Bundesagentur für Arbeit (BA) bieten Arbeitgebenden viele Möglichkeiten, um kostbare Zeit und wertvolle Personalressourcen zu sparen. Zwei davon sind KEA und BEA. Hinter diesen Abkürzungen verbergen sich nützliche Online-Angebote, die Arbeitgebende wirksam entlasten.
KEA (Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen) ist eine volldigitalisierte und sichere Übergabemöglichkeit von Kurzarbeitergeldanträgen einschließlich der Abrechnungslisten. Für die Nutzung von KEA ist ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm erforderlich. Das Verfahren kann damit von Betrieben sowie bevollmächtigten Dritten, die im Auftrag eines Betriebs Kurzarbeitergeld, Saison-Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen abrechnen und beantragen, genutzt werden. Dabei werden alle erforderlichen Daten direkt aus dem Entgeltabrechnungsprogramm zu einem Datensatz zusammengefasst und automatisiert an die Agentur für Arbeit übermittelt. Alle Informationen zu den Vorteilen und Voraussetzungen für KEA gibt es unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kea.
Das Verfahren BEA (Bescheinigungen elektronisch annehmen), bei dem Arbeitsbescheinigungen rein digital übermittelt werden, erleichtert Unternehmen den Datenaustausch mit der BA. Die Nutzung des digitalen Verfahrens ist gesetzlich verpflichtend. Die Abgabe der Bescheinigungen kann nur noch auf elektronischem Wege erfolgen, eine Abgabe in Papierform ist nicht mehr möglich. Wissenswertes zu BEA gibt es unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/bea