Fördermöglichkeiten bei einer beruflichen Weiterbildung

Wir übernehmen oder beteiligen uns an den Kurskosten der Weiterbildung und wir unterstützen Sie mit einem Entgeltzuschuss für den weiterbildungsbedingten Arbeitsausfall.

Branchenunabhängig sind Weiterbildungen möglich, flexibel in der Gestaltung und der Art der Durchführung. Qualifizieren Sie Ihre Mitarbeitenden individuell im Rahmen von Präsenz-, Hybrid- oder Onlineseminaren. 

Voraussetzung für eine Förderung:

  • Antragstellung vor Beginn der Weiterbildung
  • Es besteht ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis
  • Der Bildungsträger und die Maßnahme sind nach AZAV-zertifiziert
  • (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung)
  • Die Weiterbildungsmaßnahme dauert mehr als 120 Unterrichtsstunden
  • Die Weiterbildung ist auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbar und das Unternehmen ist nicht gesetzlich zur Qualifizierung des Mitarbeitenden verpflichtet
  • Ein vorhandener Berufsabschluss des Mitarbeitenden liegt in der Regel mindestens 2 Jahre zurück
  • Keine Förderung nach §82 SGBIII innerhalb der letzten 2 Jahre
  • Aufstiegsfortbildungen können nicht gefördert werden (z.B. Meister*in, Techniker*in, Fachwirt*in)

Nutzen Sie die Stärken Ihrer Mitarbeitenden

Sie beschäftigen Mitarbeitende, die Ihr Unternehmen, die Produkte und die Kunden gut kennen. Wo die Qualifikation dieser bewährten Arbeitnehmer*innen noch nicht oder nicht mehr ganz den Bedürfnissen Ihres Betriebes entspricht, können Sie mit unserer Förderung die Qualifizierungslücke schließen. Das Qualifizierungschancengesetz bietet Unterstützungsmöglichkeiten für Betriebe jeder Größe.

Beispiele: LKW-Führerschein, Altenpflegehelfer*in, kaufmännisches Englisch, Systemische Therapie/Beratung, CAD-Kurse…