Weiterbildung
Die Agentur für Arbeit unterstützt Weiterbildungen, die im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes durchgeführt werden.
Die Weiterbildungen müssen für den allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse vermitteln und für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein. Ausgenommen ist die Förderung von Qualifizierungen, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist.
Zielgruppe: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
Was wird gefördert?
Alle berufsbezogenen Weiterbildungen (z. B. technische, gewerbliche, kaufmännische Qualifizierungen), deren Dauer mindestens 121 Stunden beträgt.
Die Maßnahme und der Maßnahmeträger müssen zertifiziert sein.
Wie hoch ist die Förderung?
Je nach Betriebsgröße können bis zu 100% der Lehrgangskosten übernommen werden.
Ein Arbeitsentgeltzuschuss kann für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten bis zu 75% gewährt werden.
Zusätzlich entstehende Fahrtkosten sowie Kosten für Kinderbetreuung, Unterbringung und Verpflegung können ebenfalls bezuschusst werden.
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Telefon: 0800 4 5555 20