Bei allen Anmeldungen von Privatpersonen und Unternehmen im Online-Portal ist seit dem
29. April 2025 ein zweiter Faktor verpflichtend.
Es stehen dabei drei Alternativen zur Verfügung:
- Absicherung der Anmeldung über Passkey: eine passwortlose Anmeldung mit
biometrischen Daten (z.B. Fingerabdruck, Gesichtserkennung) oder PIN - Absicherung der Anmeldung mit TOTP (Timebased One-Time Password): ein
Einmalcode aus einer Authenticator-App (frei wählbar) - Absicherung der Anmeldung über BundID mit ELSTER-Zertifikat oder Online-Ausweis
(eID)
Die verpflichtende Nutzung gilt für Kundinnen und Kunden beider Rechtskreise, also der
regional zuständigen Arbeitsagenturen und Jobcenter. In der Familienkasse, über die z.B. das
Kindergeld ausgezahlt wird, ist die Nutzung der BundID mit ELSTER-Zertifikat in Kombination
mit dem BA-Konto bereits verpflichtend eingeführt.
Passkey und TOTP: Sicherer Schutz für die Absicherung der persönlichen Daten
Bereits seit Anfang dieses Jahres haben Nutzerinnen und Nutzer des Online-Portals der BA
die Möglichkeit, sich einen Passkey einzurichten, um sich an ihrem Konto anzumelden. Sie
sind sehr einfach und komfortabel in der Handhabung und stellen eine sichere Alternative zu
Passwörtern dar. Passkeys sind sogenannte digitale Schlüssel, die im Gegensatz zu
Passwörtern nicht vergessen werden können, automatisiert erstellt werden und weniger
anfällig gegenüber Phishingangriffen oder Datendiebstahl sind. In Kombination mit der
Nutzung eines Smartphones lassen sich über einen Fingerabdruck oder einen Gesichtsscan
Passkeys mit wenigen Klicks in den Kontoeinstellungen des Profils einrichten und absichern.
Wichtig:Ausführliche Informationen hierzu finden Sie unter:https://www.arbeitsagentur.de/passkey
Neben dem Passkey-Verfahren bietet die BA seit März diesen Jahres Nutzerinnen und
Nutzern der Online-Services die Option, den Zugang zu ihrem Konto mit einem weiteren
zweiten Faktor, dem sogenannten TOTP, abzusichern. Das TOTP-Verfahren stellt eine
alternative Absicherung des Nutzerkontos dar. Ergänzend zum Passwort wird ein aktueller
Code abgefragt, der über eine Authenticator-App erzeugt wird. Dadurch bietet er auch einen
wesentlich höheren Schutz als ein herkömmliches Passwort. Die Wahl der AuthenticatorApp liegt dabei bei den Nutzerinnen und Nutzern. Dabei sollte nur auf vertrauenswürdige Apps
zurückgegriffen bzw. diese herunterladen werden. Über den Suchbegriff „2FA-App Test“
beispielsweise kann man sich über vertrauenswürdige Apps informieren.
Wichtig:Ausführliche Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.arbeitsagentur.de/totp
BundID: verpflichtende Nutzung für Änderungen persönlicher Daten und Kontoverbindungsdaten im Online-Account
Seit Juli 2024 gibt es zudem die Möglichkeit, sich mit der BundID am Online-Portal
anzumelden und zu authentifizieren. Die BundID ermöglicht einen besonders sichereren
Zugang zu den digitalen eServices der BA und der Familienkasse.
Wichtig:Wichtig: Eine eigenständige Änderung der Adresse oder von Kontoverbindungsdaten ist im
eigenen Online-Account nur noch möglich, wenn man sich zuvor über die BundID angemeldet hat.
Ausführliche Informationen hierzu finden Sie unter:
https://www.arbeitsagentur.de/bundid-sicherer-zugang-zu-allen-eservice