Sicherheit der Online-Accounts: Bundesagentur für Arbeit (BA) führt verpflichtende Anmeldung über eine Multi-Faktoren-Authentifizierung ein

Alle Kundinnen und Kunden, die das Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit (BA) und somit die eServices der Arbeitsagenturen und Jobcenter nutzen, können seit dem 29. April 2025 zur Anmeldung ausschließlich die als MFA bekannten, sicheren Anmeldeverfahren nutzen. Der Schutz der Daten und der persönlichen Identität haben für die BA oberste Priorität.

14.05.2025 | Presseinfo Nr. 17

Bei allen Anmeldungen von Privatpersonen und Unternehmen im Online-Portal ist seit dem 
29. April 2025 ein zweiter Faktor verpflichtend. 

Es stehen dabei drei Alternativen zur Verfügung:

  1. Absicherung der Anmeldung über Passkey: eine passwortlose Anmeldung mit 
    biometrischen Daten (z.B. Fingerabdruck, Gesichtserkennung) oder PIN
  2. Absicherung der Anmeldung mit TOTP (Timebased One-Time Password): ein 
    Einmalcode aus einer Authenticator-App (frei wählbar)
  3. Absicherung der Anmeldung über BundID mit ELSTER-Zertifikat oder Online-Ausweis 
    (eID)
     

Die verpflichtende Nutzung gilt für Kundinnen und Kunden beider Rechtskreise, also der
regional zuständigen Arbeitsagenturen und Jobcenter. In der Familienkasse, über die z.B. das 
Kindergeld ausgezahlt wird, ist die Nutzung der BundID mit ELSTER-Zertifikat in Kombination 
mit dem BA-Konto bereits verpflichtend eingeführt.

Passkey und TOTP: Sicherer Schutz für die Absicherung der persönlichen Daten 

Bereits seit Anfang dieses Jahres haben Nutzerinnen und Nutzer des Online-Portals der BA
die Möglichkeit, sich einen Passkey einzurichten, um sich an ihrem Konto anzumelden. Sie 
sind sehr einfach und komfortabel in der Handhabung und stellen eine sichere Alternative zu 
Passwörtern dar. Passkeys sind sogenannte digitale Schlüssel, die im Gegensatz zu 
Passwörtern nicht vergessen werden können, automatisiert erstellt werden und weniger 
anfällig gegenüber Phishingangriffen oder Datendiebstahl sind. In Kombination mit der 
Nutzung eines Smartphones lassen sich über einen Fingerabdruck oder einen Gesichtsscan 
Passkeys mit wenigen Klicks in den Kontoeinstellungen des Profils einrichten und absichern. 

Wichtig:Ausführliche Informationen hierzu finden Sie unter:https://www.arbeitsagentur.de/passkey

Neben dem Passkey-Verfahren bietet die BA seit März diesen Jahres Nutzerinnen und 
Nutzern der Online-Services die Option, den Zugang zu ihrem Konto mit einem weiteren 
zweiten Faktor, dem sogenannten TOTP, abzusichern. Das TOTP-Verfahren stellt eine 
alternative Absicherung des Nutzerkontos dar. Ergänzend zum Passwort wird ein aktueller 
Code abgefragt, der über eine Authenticator-App erzeugt wird. Dadurch bietet er auch einen 
wesentlich höheren Schutz als ein herkömmliches Passwort. Die Wahl der AuthenticatorApp liegt dabei bei den Nutzerinnen und Nutzern. Dabei sollte nur auf vertrauenswürdige Apps 
zurückgegriffen bzw. diese herunterladen werden. Über den Suchbegriff „2FA-App Test“ 
beispielsweise kann man sich über vertrauenswürdige Apps informieren.

Wichtig:Ausführliche Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.arbeitsagentur.de/totp

BundID: verpflichtende Nutzung für Änderungen persönlicher Daten und Kontoverbindungsdaten im Online-Account

Seit Juli 2024 gibt es zudem die Möglichkeit, sich mit der BundID am Online-Portal 
anzumelden und zu authentifizieren. Die BundID ermöglicht einen besonders sichereren 
Zugang zu den digitalen eServices der BA und der Familienkasse. 
 

Wichtig:Wichtig: Eine eigenständige Änderung der Adresse oder von Kontoverbindungsdaten ist im 
eigenen Online-Account nur noch möglich, wenn man sich zuvor über die BundID angemeldet hat.

Ausführliche Informationen hierzu finden Sie unter: 
https://www.arbeitsagentur.de/bundid-sicherer-zugang-zu-allen-eservice