03.02.2026 | Presseinfo Nr. 5
Meldepflicht: Betriebe mit mindestens 20 Mitarbeitern sind verpflichtet, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Bis 31. März 2026 ist dies verpflichtend zu melden.
Betriebe mit durchschnittlich 20 Arbeitsplätzen oder mehr haben die Pflicht, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Für kleinere Betriebe bestehen Sonderregelungen. Die Anzeige mit den Beschäftigungsdaten für 2025/26 muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit bis zum 31. März 2026 eingegangen sein. Die Frist ist nicht verlängerbar. Der schnellste und einfachste Weg, die Anzeige zu versenden, ist der elektronische Weg.
