Rechte und Leistungen am Arbeitsplatz

Zusatzurlaub, Kündigungsschutz und mehr

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung oder ihnen gleichgestellte Personen sind bei der Erwerbsarbeit und im Alltag einer Mehrfachbelastung ausgesetzt. Um diesen besonderen Herausforderungen und Erschwernissen in angemessener Weise Rechnung zu tragen und eine berufliche Eingliederung dauerhaft zu ermöglichen, gibt es unterschiedliche Entlastungsleistungen und Fördermöglichkeiten. Diese Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind z. B. Zusatzurlaub, Kündigungsschutz oder technische Arbeitshilfen sowie die Finanzierung einer Arbeitsassistenz.

Antrag auf Gleichstellung

Bei einem Grad der Behinderung von mindestens 30 haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit, einen Gleichstellungsantrag bei der Bundesagentur für Arbeit zu stellen, um im Berufsleben die Entlastungen und Nachteilsausgleiche des Schwerbehindertenrechts in Anspruch nehmen zu können.

Besonderer Kündigungsschutz

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung haben nach der Probezeit in einem Arbeitsverhältnis einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung kann dann in der Regel nur mit Zustimmung des zuständigen Inklusionsamtes erfolgen. Der besondere Kündigungsschutz gilt auch für Beschäftigte mit Gleichstellung.

Anspruch auf Zusatzurlaub

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung sind im Arbeitsalltag oft besonderen Belastungen ausgesetzt. Aus diesem Grund steht ihnen ein Zusatzurlaub zu, um diese Mehrbelastungen auszugleichen. Gleichgestellte Personen haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Zusatzurlaub.

Befreiung von Mehrarbeit

Das Sozialrecht ermöglicht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Schwerbehinderung oder Gleichgestellten eine Befreiung von Mehrarbeit. Sie müssen daher nicht länger als 8 Stunden am Tag arbeiten. 

Steuervergünstigung / Steuerfreibeträge

Je nach Grad der Behinderung und den Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung einen Anspruch auf Steuervergünstigungen und erhöhte Steuerfreibeträge. Durch die Reform des Einkommensteuergesetzes (§ 33b EStG) im Jahr 2021 wurden diese Freibeträge angepasst und verbessert.

Weitere Informationen zu Steuerfreibeträge für die Einkommenssteuer.

Arbeitsassistenz

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung oder Gleichgestellte können eine Arbeitsassistenz in Anspruch nehmen, um in ihrem Beruf möglichst eigenständig zu sein. Diese Assistenz kann Mobilitätseinschränkungen und andere Beeinträchtigungen ausgleichen. 

Assistenzbörsen und Jobportale zur Suche von Assistenzkräften:

Assistenzjob online
Assistenzbörse
assistenz.org
Zum Handbuch Arbeitsassistenz
Gerichtsurteile zur Arbeitsassistenz

Arbeitsplatzanpassung, Hilfsmittel und technische Hilfen

Neben der Arbeitsassistenz kann eine Anpassung des Arbeitsplatzes oder die Bereitstellung technischer Hilfsmittel notwendig sein, um Barrieren abzubauen. Die Ausstattung richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen. Die Bundesagentur für Arbeit ist in der Regel die primäre Anlaufstelle.

Menschen mit psychischen und seelischen Beeinträchtigungen

Psychische Beeinträchtigungen gewinnen im Kontext der beruflichen Teilhabe zunehmend an Bedeutung. Viele Menschen sind im Verlauf ihres Erwerbslebens davon betroffen. Eine psychische Behinderung kann ebenfalls zu einem Schwerbehindertenstatus führen oder eine Gleichstellung ermöglichen. Um die Teilhabe dieser Personengruppe zu sichern, gibt es verschiedene Unterstützungsmaßnahmen, die weiterentwickelt und gesetzlich verankert werden müssen.

Weitere Informationen zur beruflichen Teilhabe mit psychischen Behinderungen:

Arbeitsmodelle für Menschen mit psychischen Erkrankungen
Teilhabe am Arbeitsleben – alle Potenziale nutzen
Menschen mit seelischen Behinderungen im Arbeitsleben
Geeignete Berufe für Menschen mit Depressionen