Melden Sie sich online arbeitslos, ist eine Bestätigung Ihrer Identität erforderlich. Hierfür werden Sie auf die Seite der BundID weitergeleitet. Dort stehen Ihnen unterschiedliche Identifizierungsarten zur Auswahl. Grundsätzlich stellt die Seite der BundID folgende Identifizierungsmöglichkeiten zur Verfügung:
- Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
- Elektronischer Aufenthaltstitel
- eID-Karte nach dem eID-Gesetz (Unionsbürgerkarte)
- Elektronischer Identitätsnachweis eines EU-/EWR-Mitgliedslandes (nach eIDAS-Verordnung)
Zur Identifizierung mit Ihrem Personalausweis, elektronischem Aufenthaltstitel oder der eID-Karte benötigen Sie eines der folgenden Geräte:
- Smartphone oder Tablet mit NFC-Funktion oder
- Kartenlesegerät für Ausweisdokumente oder
- Smartphone, auf dem Sie Ihren Ausweis gespeichert haben (nach dem Smart-eID-Gesetz)
Wenn Sie sich online ausweisen, liest ein zertifizierter externer Dienstleister die Daten zur Identifizierung aus. Dafür benötigen Sie die PIN, die Sie von Ihrem Bürgeramt erhalten haben. Haben Sie sich erfolgreich ausgewiesen, werden die Daten an die Bundesagentur für Arbeit übermittelt.
Weitere Informationen zur Online-Identifizierung mit dem Personalausweis, dem elektronischen Aufenthaltstitel oder der eID-Karte finden Sie im Personalausweisportal und auf der Seite zur AusweisApp.
Verwenden Sie einen Ausweis von Mitgliedsstaaten der EU oder des EWR, funktioniert dies nach dem System des jeweiligen Landes.
Weitere Informationen zur Online-Identifizierung mit BundID finden Sie bei BundID