Wie Sie sich arbeitslos melden

Spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit sollten Sie sich arbeitslos melden. Dadurch vermeiden Sie Nachteile. Die Arbeitslosmeldung ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Sie Arbeitslosengeld erhalten können.


Wichtig: Bevor Sie sich online arbeitslos melden, müssen Sie sich arbeitsuchend melden oder bereits arbeitsuchend gemeldet sein.

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Darum geht's

Frau im Business-Meeting mit einem Kollegen

Die Arbeitslosmeldung ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Sie Arbeitslosengeld erhalten können. Es wird frühestens ab dem Tag gezahlt, an dem Sie sich arbeitslos gemeldet haben, sofern alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

Wichtig:Wichtig: Sie müssen sich auch arbeitslos melden, wenn Sie sich schon arbeitsuchend gemeldet haben.

Wann Sie sich arbeitslos melden

Frau sitzt mit Kaffeetasse am Küchentisch und arbeitet am Laptop

Sie können sich frühestens 3 Monate vor Beginn Ihrer Arbeitslosigkeit arbeitslos melden. Spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit müssen Sie sich arbeitslos melden, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. 

So melden Sie sich online arbeitslos

Sie können sich online arbeitslos melden.

Für die Arbeitslosmeldung müssen Sie das Datum Ihrer voraussichtlichen Arbeitslosigkeit eingeben und sich online ausweisen. Dazu muss die Online-Funktion Ihres Ausweises freigeschaltet sein.

Sie benötigen hierzu einen deutschen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion. Alternativ können Sie auch einen Elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte nach dem eID-Gesetz (Unionsbürgerkarte, Elektronischer Identitätsnachweis eines EU-/EWR-Mitgliedlandes nach eIDAS-Verordnung) verwenden.

Um sich online auszuweisen, werden Sie auf die Seite der BundID (Bundesministerium des Innern und für Heimat) weitergeleitet.

Weitere Informationen zur Online-Identifizierung mit BundID und der AusweisApp finden Sie auf der Seite von BundID und der AusweisApp. Wenn Sie Ihre Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert oder Sie Ihre PIN vergessen haben sollten, können Sie diese bei dem für Sie zuständigen Bürgerservice Ihrer Kommunen kostenfrei aktivieren oder Ihre neue PIN setzen lassen.

Verwenden Sie einen Ausweis von Mitgliedsstaaten der EU oder des EWR mit Online-Funktion (nach eIDAS-Verordnung), funktioniert dies nach dem System des jeweiligen Landes.

Rechtsgrundlage für die Arbeitslosmeldung ist der Paragraf 141 SGB III in Verbindung mit 36a SGB I.

Arbeitslos melden

So melden Sie sich persönlich arbeitslos

Alternativ können Sie sich persönlich in Ihrer Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Wir empfehlen Ihnen, buchen Sie den Termin online.

Bringen Sie zu dem Termin Ihren Personalausweis mit Ihrer aktuellen Wohnanschrift mit. Statt eines Personalausweises können Sie auch Ihren Reisepass oder ein Ersatzdokument mitbringen, jeweils zusammen mit einer aktuellen Meldebescheinigung.

Fragen und Antworten zu Ihrem Zugang und Freischaltcode

Die Arbeitsuchend- und Arbeitslosmeldung kann aufgrund der Fristwahrung, auch ohne Eingabe des Freischaltcodes durchgeführt werden. Für die Nutzung einiger eServices wird ein Freischaltcode benötigt. Daher empfehlen wir Ihnen, die Eingabe des Freischaltcodes bei Erhalt nachzuholen. Weitere Infos zum Thema finden Sie auf der Seite: Ein Konto, mehrere Profile

Der Freischaltcode ist in manchen Fällen erforderlich, um ein Profil anlegen zu können. Er stellt sicher, dass Ihr Konto mit den korrekten (bereits vorhandenen) Daten verknüpft wird.

Fragen und Antworten zur Arbeitslosmeldung

Arbeitsuchend sind Sie, wenn Sie nach oder während einer Beschäftigung eine Arbeitsstelle suchen oder Ihr Arbeitsverhältnis aufgrund einer Befristung oder Kündigung in absehbarer Zeit endet. Melden Sie sich frühzeitig, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Arbeitslos sind Sie,

  • wenn Sie gar nicht oder weniger als 15 Stunden in der Woche arbeiten,
  • den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen und
  • sich auch selbst bemühen, eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu finden.

Die Arbeitsuchend- und Arbeitslosmeldung ist Voraussetzung für den Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Ihre bereits erfolgte Arbeitsuchendmeldung ersetzt nicht die Arbeitslosmeldung. Die Arbeitslosmeldung ist eine Voraussetzung für den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Arbeitslosmeldung sollten Sie frühestens drei Monate vor und spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung vornehmen.

Um sich online arbeitslos zu melden, müssen Sie das Datum Ihrer voraussichtlichen Arbeitslosigkeit eingeben und sich online ausweisen. Dazu muss die Online-Funktion Ihres Ausweises freigeschaltet sein. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Fragen und Antworten zur Identifizierung bei der Online-Arbeitslosmeldung“. Wenn Sie sich nicht online ausweisen können, müssen Sie sich persönlich in Ihrer Agentur für Arbeit vor Ort arbeitslos melden.

Wenn Ihre Agentur für Arbeit am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit geschlossen ist, müssen Sie sich dort am nächsten Tag, an dem geöffnet ist, arbeitslos melden. Ihre Agentur für Arbeit prüft, ob die Arbeitslosmeldung rückwirkend gilt.

Sie können sich frühestens 3 Monate bevor Ihre Arbeitslosigkeit eintritt, arbeitslos melden. Das gilt sowohl für die Online-Meldung als auch für die persönliche Meldung in der Agentur für Arbeit. Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, muss eine Arbeitslosmeldung spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen. Sind Sie über das Ende Ihrer Beschäftigung hinaus arbeitsunfähig, melden Sie sich bitte am Tag der Genesung arbeitslos.

Bei der Online-Arbeitslosmeldung können Sie nur das Datum des aktuellen Tages oder ein Datum innerhalb der nächsten 3 Monate als Beginn der Arbeitslosigkeit angeben. Ihre Agentur für Arbeit prüft, ob die Meldung rückwirkend gilt (zum Beispiel aufgrund eines Wochenendes oder eines Feiertags).

Wird Ihre Arbeitslosigkeit mehr als 6 Wochen lang unterbrochen, zum Beispiel, weil Sie eine Arbeitsstelle gefunden haben oder ein Praktikum machen, ist Ihre Arbeitslosmeldung nicht mehr gültig. Wenn Sie danach wieder arbeitslos sind, müssen Sie sich erneut arbeitslos melden.

Sie müssen sich in der Regel nicht erneut arbeitslos melden. Bitte sprechen Sie uns auf das geänderte Datum beim Beratungsgespräch an. Tritt Ihre Arbeitslosigkeit früher als angegeben ein, informieren Sie uns bitte schnellstmöglich mit einer Postfachnachricht oder rufen Sie uns über die Service-Rufnummer 0800 4 5555 00 (gebührenfrei) an.

Die Arbeitslosmeldung ist eine Voraussetzung für den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Melden Sie sich erst arbeitslos, wenn die Arbeitslosigkeit eingetreten ist, kann das Arbeitslosengeld frühestens ab dem Zeitpunkt der Meldung gezahlt werden (soweit alle weiteren Voraussetzungen vorliegen). Außerdem sind Sie dann erst ab diesem Tag über die Arbeitsagentur sozialversichert. Bitte wenden Sie sich an Ihre entsprechende Sozialversicherung (zum Beispiel Krankenversicherung), wenn es möglicherweise zu einer Versicherungslücke kommt.

Sind Sie über das Ende Ihrer Beschäftigung hinaus arbeitsunfähig, gelten Sie erst am Tag Ihrer Genesung als arbeitslos. Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, melden Sie sich spätestens am Tag der Genesung arbeitslos. Wenn die Agentur für Arbeit am Tag Ihrer Genesung nicht geöffnet ist, sollten Sie sich spätestens am letzten Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit arbeitslos melden. 

Dies ist auch während einer Arbeitsunfähigkeit möglich, wenn Ihr Anspruch auf Krankengeld endet und Sie Ihre bisherige Beschäftigung nicht wieder aufnehmen können. Alternativ kann bei Krankheit oder gesundheitlichen Einschränkungen (nach Paragraf 145 SGB III) eine Vertretungsperson diese Meldung übernehmen. Sobald der Grund für Ihre Verhinderung entfallen ist, müssen Sie sich unverzüglich selbst arbeitslos melden.

Beide Gespräche dienen vor allem dazu, gemeinsam eine neue Beschäftigung für Sie zu finden. Dazu besprechen wir Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt und wie wir Ihre Arbeitslosigkeit verhindern oder beenden können. Wir unterstützen Sie zudem mit passenden Stellenangeboten. Im Beratungsgespräch nach der Arbeitslosmeldung erfahren Sie zusätzlich, welche Rechte und Pflichten Sie während der Arbeitslosigkeit haben.

Steht kein passender Termin zur Auswahl, müssen Sie keinen buchen. Wir werden Sie kontaktieren und mit Ihnen einen Termin vereinbaren, der für Sie passt.

Sollten Sie Ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, ist es möglich diesen online abzusagen oder zu verschieben. Dafür melden Sie sich in Ihrem Profil an und klicken auf Termine. Hier sagen Sie den entsprechenden Termin ab. Anschließend können Sie auf der Übersichtsseite im Bereich der Online-Arbeitslosmeldung einen neuen Termin buchen, sofern die Voraussetzungen hierfür noch erfüllt sind.

Wenn Sie vorübergehend arbeitsunfähig sind und die Agentur für Arbeit am 1. Tag Ihrer Genesung nicht geöffnet ist, sollten Sie sich spätestens am letzten Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit arbeitslos melden. Sonst könnten Ihnen Nachteile entstehen.

Wenn Sie krank oder anderweitig gesundheitlich eingeschränkt sind und sich nicht persönlich arbeitslos melden können, dann können Sie auch eine Vertretungsperson bestimmen, die das für Sie erledigt. Sie müssen sich dann aber unverzüglich persönlich bei Ihrer Agentur für Arbeit melden, sobald der Grund für Ihre Verhinderung entfallen ist.

Sie müssen sich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden, die für Ihren Wohnsitz zuständig ist:

  • Ihre passende Dienststelle können Sie über die Dienststellensuche ermitteln.
  • Sprechen Sie persönlich in Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit zu den Öffnungszeiten vor und bringen Sie ein Ausweisdokument mit aktueller Meldeadresse mit, zum Beispiel Ihren Personalausweis. Sie brauchen keinen Termin zu vereinbaren.
  • Sie erhalten die erforderlichen Informationen für die Beantragung von Arbeitslosengeld und gegebenenfalls einen Termin mit Ihrer Vermittlungsfachkraft. Den Antrag auf Arbeitslosengeld können Sie online stellen.

Sollte dies auf Sie zutreffen, melden Sie sich bitte online oder persönlich arbeitslos. Sie haben die Möglichkeit, Teilarbeitslosengeld zu beantragen. Im Falle einer Teilarbeitslosigkeit können Sie uns entsprechende Informationen im Zuge des Online-Service Arbeitsuchend melden, im Schritt „Beratungsgespräch vorbereiten“ mitteilen. Weitere Informationen zur Teilarbeitslosigkeit finden Sie im Merkblatt 1a.

Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten während der Arbeitslosigkeit finden Sie im Merkblatt 1 für Arbeitslose.

Fragen und Antworten zur Identifizierung bei der Online-Arbeitslosmeldung

Melden Sie sich online arbeitslos, ist eine Bestätigung Ihrer Identität erforderlich. Hierfür werden Sie auf die Seite der BundID weitergeleitet. Dort stehen Ihnen unterschiedliche Identifizierungsarten zur Auswahl. Grundsätzlich stellt die Seite der BundID folgende Identifizierungsmöglichkeiten zur Verfügung:

  • Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
  • Elektronischer Aufenthaltstitel
  • eID-Karte nach dem eID-Gesetz (Unionsbürgerkarte)
  • Elektronischer Identitätsnachweis eines EU-/EWR-Mitgliedslandes (nach eIDAS-Verordnung)
     

Zur Identifizierung mit Ihrem Personalausweis, elektronischem Aufenthaltstitel oder der eID-Karte benötigen Sie eines der folgenden Geräte:

  • Smartphone oder Tablet mit NFC-Funktion oder
  • Kartenlesegerät für Ausweisdokumente oder
  • Smartphone, auf dem Sie Ihren Ausweis gespeichert haben (nach dem Smart-eID-Gesetz)
     

Wenn Sie sich online ausweisen, liest ein zertifizierter externer Dienstleister die Daten zur Identifizierung aus. Dafür benötigen Sie die PIN, die Sie von Ihrem Bürgeramt erhalten haben. Haben Sie sich erfolgreich ausgewiesen, werden die Daten an die Bundesagentur für Arbeit übermittelt.

Weitere Informationen zur Online-Identifizierung mit dem Personalausweis, dem elektronischen Aufenthaltstitel oder der eID-Karte finden Sie im Personalausweisportal und auf der Seite zur AusweisApp.

Verwenden Sie einen Ausweis von Mitgliedsstaaten der EU oder des EWR, funktioniert dies nach dem System des jeweiligen Landes.

Weitere Informationen zur Online-Identifizierung mit BundID finden Sie bei BundID

Sollte die Online-Identifizierung fehlschlagen, zum Beispiel weil Ihr Ausweis nicht mit der Online-Ausweisfunktion freigeschalten ist, prüfen wir für Sie, ob Sie einen Online-Termin zu einer persönlichen Arbeitslosmeldung in Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit buchen können. Alternativ können Sie Ihre zuständige Agentur für Arbeit über die Dienststellensuche selbst ermitteln und ohne Termin aufsuchen.

Ihre PIN haben Sie von Ihrem Bürgeramt erhalten, nachdem Sie Ihren Ausweis beantragt haben. Haben Sie Ihre PIN verloren, können Sie von Ihrem zuständigen Bürgeramt eine neue erhalten.

Derzeit gibt es keine alternative Möglichkeit zur digitalen Identifizierung, die rechtlich zugelassen ist. Haben Sie keine Möglichkeit, sich online auszuweisen, können Sie sich persönlich in Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden.

Grundsätzlich werden aus dem elektronischen Personalausweis, aus dem elektronischen Aufenthaltstitel, aus der Unionsbürgerkarte oder einer EU Identität über BundID folgende Daten ausgelesen, verarbeitet und an das Portal der Agentur für Arbeit übermittelt:

  1. Name
  2. Doktorgrad (falls vorhanden)
  3. Geburtsdatum
  4. Geburtsname (falls vorhanden)
  5. Anschrift

Hiervon werden von der Agentur für Arbeit zur weiteren fachlichen Bearbeitung folgende Daten verarbeitet:

  1. Vor- und Nachname
  2. Akademischer Titel
  3. Wohnanschrift (soweit auf dem Ausweis gespeichert)
  4. Geburtsdatum

Die Verarbeitung der Daten bei BundID erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung von id.bund.de

Dies ist bei der Identifizierung mit Personalausweis, elektronischem Aufenthaltstitel und eID-Karte möglich, wenn Sie ein Smartphone oder Tablet besitzen. Ob Ihr Gerät für die Online-Identifizierung geeignet ist, können Sie auf der Seite AusweisApp – Smartphones & Tablets prüfen.

Die Online-Ausweisfunktion können Sie persönlich bei dem für Sie zuständigen Bürgeramt/ Einwohnermeldeamt freischalten lassen.

Bei MacOS ist das vorherige Starten der AusweisApp erforderlich, da es sonst zu einer Fehlermeldung kommt.

Wenn ein interner Fehler bei BundID auftreten sollte, prüfen Sie bitte die nachfolgenden Punkte, um das Problem zu beheben:

  1. Nutzen Sie Ihren Browser nicht im Inkognito-Modus
  2. Bitte verwenden Sie nicht den Internet Explorer oder den Safari Browser
  3. Es werden nur Browser mit einem Marktanteil von 5 Prozent oder mehr unterstützt

Nach Ausschluss dieser Möglichkeiten kontaktieren Sie uns mit einer Postfachnachricht oder wenden sich an die Service-Rufnummer 0800 4 5555 00 (gebührenfrei).

Mobile Geräte können grundsätzlich als Kartenleser für die AusweisApp verwendet werden, sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt sind.

Sollte es zu Problemen kommen, dann:

  1. Prüfen Sie bitte, ob beide Geräte im gleichen Netzwerk und gekoppelt sind.
  2. Versuchen Sie ein anderes Endgerät zu nutzen.

Nach Ausschluss dieser Möglichkeiten kontaktieren Sie uns mit einer Postfachnachricht oder wenden sich an die Service-Rufnummer 0800 4 5555 00 (gebührenfrei).

Nein, sofern Sie noch kein BundID-Konto besitzen, wird empfohlen die Identifizierung „als Gast“ vorzunehmen. Sofern Sie sich im Prozess der Online-Arbeitslosmeldung bei BundID neu registrieren, ist diese erneut durchzuführen.

Wenn Sie bereits bei BundID registriert sind, können Sie sich mit Ihrem bestehenden Konto anmelden und anschließend die Identifizierung vornehmen. Anschließend gelangen Sie wieder auf die ursprüngliche Seite der Bundesagentur für Arbeit zurück und können die Arbeitslosmeldung online abschließen.