Smarte Lösungen gegen Sommerhitze am Arbeitsplatz

Diese praktischen und schnell umsetzbaren Hitzeschutzmaßnahmen werden Ihre Beschäftigten schätzen.


17.06.2026 - Marta Potužníková-König -5 MinutenArbeitswelt gestalten

Endlich ist der Sommer wieder da! Mit der heißen Jahreszeit kommt jedoch oft auch die Hitze an den Arbeitsplatz zurück. Steigende Temperaturen können schnell die Gesundheit belasten. Mit einfachen Maßnahmen kommen Sie als Arbeitgeber Ihren rechtlichen Pflichten nach und sorgen für ein erträgliches Arbeitsklima.

Ein neuer Arbeitstag beginnt, der Himmel ist azurblau und wolkenlos. Die Temperaturen steigen über die 30-Grad-Marke. Ein Anspruch auf Hitzefrei für Beschäftigte? Den gibt es nicht. Die Gefahren bei Arbeit in einem überhitzten Büro oder einer schlecht belüfteten Werkstatt bei Sommertemperaturen sind nicht zu unterschätzen. Für Mitarbeitende im Freien kommen intensive UV-Strahlung und dadurch eine erhöhte Schadstoffkonzentration in der Luft dazu. Wie reagiert der menschliche Körper? Die Folgen sind vielfältig: Übermäßiges Schwitzen, Müdigkeit und Erschöpfung, Konzentrationsschwierigkeiten sowie Kreislaufprobleme sind nur einige davon. Nicht zuletzt steigt bei Hitzeeinwirkung das Unfallrisiko deutlich.

Was tun gegen Hitze am Arbeitsplatz?

Kürzlich hatte Faktor A gefragt, was Arbeitgeber gegen Hitze tun. Auf dem ersten Platz ist kostenloses Wasser, das von 59 Prozent der rückmeldenden Arbeitgeber angeboten wird. 34 Prozent nutzen bereits Klimaanlagen oder Ventilatoren. Obwohl es grundsätzlich kein Recht auf Hitzefrei gibt, bieten 11 Prozent der Arbeitgeber eine solche Freistellung zumindest für werdende Mütter und ältere Beschäftigte an. Vielen Dank fürs Mitmachen liebe Unternehmen! 

Egal ob in Gebäuden oder bei der Arbeit im Freien – Faktor A hat Schutzmaßnahmen zusammengestellt, mit denen sich Arbeitgeber und ihre Beschäftigten auf die nächste Hitzewelle vorbereiten können. 

1. Stellen Sie Getränke zur Verfügung

Trinken, trinken, trinken! An heißen Sommertagen gibt der menschliche Körper die Wärme mit vermehrter Hautdurchblutung und Schwitzen ab, um seine Temperatur zu regulieren. Dadurch verliert er Flüssigkeit und Mineralstoffe. Diesen Mangel empfinden wir als Durstgefühl. Damit wir keine Kopfschmerzen bekommen, uns konzentrieren können und unser Kreislauf nicht versagt, sind regelmäßige Trinkpausen wichtig. Stellen Sie daher Ihren Beschäftigten ausreichend Flüssigkeit zur Verfügung – Leitungswasser, natriumhaltiges Mineralwasser, verdünnte Säfte und Saftschorlen sind ideal. Achtung: wenig zuckerhaltige und nicht eisgekühlte Getränke! Viel Zucker trocknet den Körper aus und zu kalte Getränke führen zu Magenbeschwerden. Außerdem können sie den Körper veranlassen, mehr Wärme zu produzieren. Erwachsene sollten täglich zwei bis drei Liter trinken; mit körperlich schwerer Arbeit steigt der Bedarf. 

2. Setzen Sie Schattenspender effektiv ein 

Ein Arbeitstag in einem Büro mit großen Fensterflächen oder in einer Werkstatt ohne Klimatisierung ist eine Herausforderung. Arbeitgeber können eine Überhitzung der Räume durch das Anbringen von Jalousien und Vorhänge, am besten aus einem helleren Material, vermeiden. UV-Schutzfolien sind ebenfalls eine sinnvolle Maßnahme, um die Hitze draußen zu halten. Sie bremsen nicht nur die Wärmeentwicklung, sondern reduzieren auch die Sonneneinstrahlung auf Monitore. Dabei sollte jedoch auf ausreichendes Tageslicht oder eine künstliche Beleuchtung geachtet werden. Am besten bleiben die Jalousien auch nach dem Feierabend heruntergelassen. Für Beschäftigte im Freien, z. B. auf einer Baustelle, helfen als Überdachung ein Zelt oder ein Sonnensegel, wenn kein Gebäude in der Nähe steht, das Schatten spendet. Praktisch und kostengünstig ist auch ein Sonnenschirm, der vor UV-Strahlung schützt. Bei häufigem Ortswechsel sind UV-Schutzkleidung, Kopfbedeckung und Sonnenbrille sinnvoll. Arbeitsplätze im Freien können außerdem dem Sonnenstand angepasst werden, um den Schatten optimal zu nutzen. 

3. Bleiben Sie cool 

Möchten Sie Ihren Beschäftigten eine zusätzliche Kühlung gönnen? Stellen Sie im Büro, in der Werkstatt oder an einem stationären Arbeitsplatz im Freien Ventilatoren bereit. Für Räume eignet sich ebenfalls ein mobiles Klimagerät, falls keine Klimaanlage vorhanden ist. Achten Sie beim Betrieb dieser Geräte jedoch darauf, dass nicht jeder den Luftzug oder das Aufwirbeln von Pollen und Staub verträgt. Insbesondere Mitarbeitende mit Allergien könnten beeinträchtigt werden. In beiden Fällen gilt: Sprechen Sie die Nutzung am besten mit Ihren Mitarbeitenden ab. Falls möglich, sollten Beschäftigte im Freien ihre Pausen in einem klimatisierten Bauwagen verbringen.     

4. Führen Sie clevere Pausen und flexible Schichtpläne ein 

Wenn es geht, passen Sie den Temperaturen entsprechend dem Tagesablauf in Ihrem Betrieb an und treffen Sie eine besondere Betriebsregelung zur Arbeitszeit. Können Sie im Rahmen der Gleitzeit die Arbeitsstunden in die kühlen Morgen- oder Abendstunden verschieben? Das ist eine tolle Gelegenheit, Beschäftigten entgegen zu kommen. Sie beginnen ihre Arbeit bei noch erträglichen Temperaturen und können aufgeheizte Räume oder ihren Außenarbeitsplatz früher verlassen bzw. später wieder anfangen. Nicht nur die Anpassung der Arbeitszeiten spielt eine Rolle, sondern auch das Arbeitstempo und die Arbeitsschwere. Beides sollte an die herrschende Hitze angepasst sein. Flexible und regelmäßige Pausen kann der Arbeitgeber ebenfalls regeln: Mehrere kurze Pausen zur Abkühlung sind wirkungsvoller als wenige und längere Erholungsphasen.

Auf dem Bild ist ein Mitarbeiter zu sehen, der gerade eine Pause macht.
Bild: ©AdobeStock/Westend61

5. Lüften Sie zu den richtigen Tageszeiten 

Die Luft erwärmt sich im Sommer bereits am Vormittag. Lüften sollten Sie daher in den frühen Morgenstunden, wenn die Temperaturen noch erträglich sind. Stoß- oder Querlüften sind effektiver als dauerhaft gekippte Fenster. Es ermöglicht einen schnelleren und intensiveren Luftaustausch – warme Luft raus, kühle Luft rein. Die Luftqualität und die Feuchtigkeit verbessern sich und tragen zu einem angenehmen und gesünderen Raumklima bei. Alternativ kann das Reinigungspersonal in den kühleren Stunden am späten Nachmittag die Fenster öffnen, um die warme Luft aus dem Gebäude zu leiten. 

6. Lockern Sie den Dresscode 

Mit kurzer Hose oder Kleid aus leichtem Material zur Arbeit? Ja, absolut! Als Arbeitgeber können Sie den Dresscode am Arbeitsplatz lockern, um Mitarbeitenden den Arbeitstag angenehmer zu gestalten. Eine luft- und feuchtigkeitsdurchlässige Kleidung am besten aus helleren Farbtönen und leichte Schuhe verringern die Hitzebelastung. Es kommt letztendlich jedoch auf den Arbeitsplatz an. Wenn es in manchen Berufen um die Einhaltung von Sicherheitsbedingungen geht, ist eine Lockerung der Arbeitskleidung nicht verhandelbar. Wichtig ist eine atmungsaktive Schutzbekleidung, aber selbst bei 35 Grad geht die Arbeitssicherheit vor Hitzeschutz. Ein Feuerwehrmann wird bei einem Einsatz nicht seinen Helm ablegen dürfen.

7. Minimieren Sie die Wärmequellen 

Durch elektrische Geräte wie Drucker, Kopierer und Monitore oder selbst eingeschaltetes Licht können sich Räume zusätzlich aufheizen. Diese Geräte können Sie natürlich nur dann ausschalten, wenn sie für die Arbeit nicht gerade gebraucht werden. Insgesamt gilt: Beschäftigte darauf hinzuweisen und bewusst zu schauen, welche Geräte nicht zwingend notwendig sind, um eine unnötige Hitzeentwicklung zu vermeiden.  

8. Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeitenden

Sie als Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht für die Gesundheit Ihrer Beschäftigten. Außerdem ist Rücksicht auf besonders gefährdete Personengruppen wie z. B. ältere Kolleginnen und Kollegen angesagt. Sie können auf Flüssigkeitsmangel und schlecht belüftete Räume empfindlicher und schneller reagieren. Arbeitgeber können ihre Beschäftigten durch Schulungen zum Hitzeschutz sensibilisieren und Erste Hilfe-Kurse zu dem Thema organisieren. 

Welche Regeln gelten für Arbeitgeber?

Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, Arbeitsschutzmaßnahmen zu treffen, um die Gesundheit der Beschäftigten zu sichern. Grundlage ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Arbeitgeber müssen eine Gefährdungsbeurteilung erstellen – das gilt auch für Hitze oder UV-Strahlung im Sommer. 

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättenV) betrifft primär Arbeitsräume in Gebäuden: Hier wird eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur durch technische Regeln (ARS A3.5) konkretisiert: bis 26 Grad (alles im grünen Bereich), über 26 Grad (erste Maßnahmen sollen getroffen werden – Sonnenschutzsystem, Lüften, für Schwangere und Ältere gilt eine besondere Rücksicht), über 30 Grad (Anbieten von Getränken, Lockerung des Dresscodes, Ventilatoren), über 35 Grad (ohne entsprechende Maßnahmen wie z. B. Wasserschleier oder weitere Entwärmungsphasen ist der Raum nicht mehr als Arbeitsraum geeignet).

Die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) und die Arbeitsstättenverordnung (ASR A5.1) sind besonders wichtig für Beschäftigte im Freien. Bei der PSA-BV geht es um eine geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA) für Beschäftigte. Im Sommer betrifft das den Schutz vor UV-Strahlung (z. B. UV-Schutzkleidung, Kopfbedeckung, Sonnenbrille, Sonnencreme). Bei ASR A5.1 liegt der Fokus auf Arbeitsplatzgestaltung.

Weitere Informationen für Arbeitgeber

Hier können sich die Arbeitgeber zu technischen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen weiter informieren:


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