Ihre Rechte und Pflichten

Wir brauchen Ihre Mitwirkung! Nur mit Ihrer Hilfe können wir Sie bestmöglich unterstützen. Hier erfahren Sie, was Sie dabei beachten müssen.

Oftmals haben Änderungen Ihrer persönlichen und finanziellen Lage Auswirkungen auf die Zahlungen. Entweder gibt es weniger oder auch mehr Geld. Damit Sie zum Beispiel nichts zurückzahlen müssen, benötigen wir Ihre Angaben. Wenn Sie nicht wissen, ob Sie etwas mitteilen sollen, fragen Sie uns.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Aufgabe, jeden Einzelnen zu unterstützen. Außerdem sind sie dafür verantwortlich, mit den Versicherungs- und Steuergeldern sorgsam umzugehen. Die Leistungsempfänger müssen Regeln und Absprachen einhalten. Für den Fall, dass sie das nicht tun, hat der Gesetzgeber mit den Geldkürzungen eine Möglichkeit geschaffen, die Unterstützung zu entziehen.

Tipp:Gut zu wissen: Ist trotz bester Vorsätze mal etwas schief gelaufen? Nehmen Sie bitte mit Ihrer Beratungsfachkraft vor Ort Kontakt auf. In den meisten Fällen finden wir gemeinsam eine Lösung.

Zu den Anträgen, die Sie bei einer Behörde stellen, erhalten Sie eine schriftliche Antwort. Dieses Schreiben ist ein Bescheid. Der Bescheid gibt an, ob und wie viel Geld oder welche Sachleistungen bewilligt werden.

Mögliche Probleme mit dem Bescheid können sein:

  • der Antrag wird abgelehnt wird
  • Sie bekommen weniger Geld bekommen, als Sie beantragt haben
  • Ihnen ist unklar, was der Inhalt des Bescheids genau bedeutet.

Bitte kommen Sie in diesen Fällen gerne auf uns zu! Sicherlich können wir in einem Gespräch offene Fragen klären.

Am Ende eines Bescheids steht immer eine Rechtsbehelfsbelehrung. In dieser werden Ihnen Ihre Rechte erläutert. Sie haben die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Bitte schicken Sie Ihren Widerspruch an den Absender oder kommen Sie persönlich vorbei. Unsere Entscheidung wird dann nochmals überprüft.

Wichtig:Beachten Sie: Auch wenn Sie Widerspruch oder Klage eingelegt haben, muss überzahltes Geld zurückgezahlt werden. Ausnahme: Sie stellen einen Antrag auf „Aussetzung der Vollziehung“ und erklären, warum Sie nicht zahlen können.

Gibt es immer noch keine zufriedenstellende Entscheidung für Sie, haben Sie die Möglichkeit, Klage zu erheben. Für generelle Informationen zu Zuständigkeit und Verfahren wenden Sie sich bitte an Ihre Beratungsfachkraft vor Ort.