
Sie sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, wenn die Leistungen in
- einer Einrichtung der Jugendhilfe,
- einem Berufsbildungswerk,
- einer sonstigen Reha-Einrichtung oder
- einer Werkstatt für behinderte Menschen erbracht werden.
Die Beiträge zur Rentenversicherung werden von den Einrichtungen getragen. Die Agentur für Arbeit erstattet die Beiträge auf Antrag der Einrichtungen.