Rentenversicherung

Sie erhalten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben? Dann sind Sie unter bestimmten Voraussetzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. 

Mann mit amputierten Armen arbeitet mit dem Laptop
Sie sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, wenn die Leistungen in
 
  • einer Einrichtung der Jugendhilfe,
  • einem Berufsbildungswerk,
  • einer sonstigen Reha-Einrichtung oder
  • einer Werkstatt für behinderte Menschen erbracht werden.

Die Beiträge zur Rentenversicherung werden von den Einrichtungen getragen. Die Agentur für Arbeit erstattet die Beiträge auf Antrag der Einrichtungen. 

Was Sie beim Bezug von Übergangsgeld beachten müssen

Sie sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, wenn Sie im letzten Jahr vor Beginn der Leistung zuletzt versicherungspflichtig waren. Ansonsten können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag pflichtversichern. Die Beiträge werden von der Agentur für Arbeit allein getragen.

Wer von der Rentenversicherungspflicht befreit ist, kann beantragen, dass die Agentur für Arbeit Beiträge übernimmt für:

  • eine berufsständische Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung
  • eine Lebensversicherung
  • freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung

Füllen Sie dazu diesen Vordruck aus:

Antrag auf Erstattung der Beitragsaufwendungen für behinderte Menschen