Rechnungsstellung über das Lieferantenportal der BA

Änderungen zum 16.11.2024

Ab dem 16.11.2024 ist die elektronische Rechnungseinreichung über das T-Systems Lieferantenportal (T-Systems Marktplatz) an die Bundesagentur für Arbeit nicht mehr möglich.

Bisher war es möglich, E-Rechnungen sowohl über den T-Systems Marktplatz als auch über das Rechnungseingangsportal OZG-RE des Bundes an die Bundesagentur für Arbeit zu stellen.

Durch Vereinheitlichung der Rechnungsprozesse können Vertragspartner ab 16.11.2024 keine elektronischen Rechnungen mehr über den T-Systems Marktplatz an die BA stellen.

Die Übermittlung papierloser Rechnungen an die BA ist ab diesem Zeitpunkt ausschließlich über die Rechnungseingangs-Plattform der Bundesdruckerei OZG-RE möglich.

Um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen bitten wir Sie, schnellstmöglich die Umstellung auf die OZG-RE vorzunehmen.

Bei technischen Fragenstellungen oder bei Problemen zur Rechnungsstellung an der OZG-RE können Sie sich an den Portalbetreiber wenden. Die Kontaktdaten des Portalbetreibers sind auf der Plattform zu finden.

Allgemeines zur Plattform

Die T-Systems ist der Plattformbetreiber des Lieferantenportals der BA. Über das Lieferantenportal wurden bislang nur Bestellprozesse abgewickelt. Nun steht das Lieferantenportal auch zur Rechnungsstellung zur Verfügung.

Voraussetzungen für die Rechnungsstellung

Lieferanten, die an das Lieferantenportal der BA angebunden sind, können zusätzlich zur OZG-RE das Lieferantenportal der BA zur Rechnungsstellung nutzen – vorausgesetzt, die Bestellung zur Rechnung wurde über das Lieferantenportal ausgelöst.

Die Funktionalität zur Erstellung elektronischer Rechnungen muss jedoch erst freigeschaltet werden. Nähere Informationen zum Prozess der Freischaltung können dem „Merkblatt für Lieferanten, die an das Lieferantenportal der BA angebunden sind“ im Downloadbereich auf dieser Webseite entnommen werden. Grundsätzlich müssen sich die Lieferanten hierfür an den Plattformbetreiber wenden.

Technische Voraussetzungen sind ein Internetzugang, ein gängiger Browser sowie Ihre Zugangsdaten für das Lieferantenportal. Letztere stehen Ihnen bereits für das Entgegennehmen von Bestellungen zur Verfügung.

Anforderungen an die Rechnungsstellung und Übertragungswege

Die Anforderungen an die Rechnungsstellung am Lieferantenportal der BA sind relativ leicht zu erfüllen, denn das Portal erzeugt aus den Bestell- und Stammdaten automatisch einen Rechnungsentwurf. Im Regelfall sind die verpflichtenden Rechnungsdaten daher bereits voreingestellt. Die Daten können bei Bedarf manuell korrigiert werden. Nur spezifische oder besondere Daten müssen ergänzt werden (siehe nachfolgende Tabelle). Die fertige Rechnung wird per Mausklick an die BA übersandt.

Übersicht: wichtige Informationen zur E-Rechnung

RechnungsbestandteilAnforderung
Ungeplante NebenkostenZusätzliche Kosten sind als eigene Position zu erfassen. Diese Position muss als „Lieferkosten“ betitelt werden.
Liefer- und LeistungszeiträumeLiefer- und Leistungszeiträume dürfen nicht auf Positionsebene angegeben werden sondern auf Belegkopfebene (Reiter Liefer- und Zahlungsbedingungen).

Über das Lieferantenportal der BA können keine Anhänge hochgeladen werden. Anhänge zu Rechnungen (zum Beispiel Lieferscheine oder Leistungsnachweise) müssen weiterhin auf dem mit der BA abgestimmten Weg, übermittelt werden. Anlagen, die nach anderen Rechtsvorschriften einer papiergebundenen Versandart bedürfen (Ausfuhrnachweise, Zolldokumente o. ä.), sind weiterhin papiergebunden zu übermitteln.

Im Lieferantenportal der BA können Rechnungen auch im xCBL-Format hochgeladen werden. XRechnungen im XML-Format lassen sich nicht hochladen. Dafür steht Ihnen die OZG-RE zur Verfügung.

Unterstützung bei Fragen

Bei technischen Fragen zum Lieferantenportal der BA wenden Sie sich bitte an den Plattformbetreiber T-Systems. Eine Support E-Mail-Adresse ist dort für Rechnungssteller eingerichtet: support.e-procurement@mms-dresden.de. Außerdem finden Sie im Lieferantenportal Bedienhilfen und Dokumentationen zur E-Rechnung.

Bei inhaltlichen Fragen zur E-Rechnung kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner bei der BA.

Weitere Informationen können Sie auch dem "Merkblatt für Lieferanten, die an das Lieferantenportal der BA angebunden sind" im Downloadbereich dieser Webseite entnehmen.