Die Bundesdruckerei ist der Betreiber der OZG-konformen Rechnungseingangs-Plattform (kurz: OZG-RE). OZG steht für Onlinezugangsgesetz (siehe Rechtliche Grundlagen). Die Internet-Adresse der OZG-RE lautet https://xrechnung-bdr.de.
Voraussetzungen für die Rechnungsstellung
Alle Lieferanten der BA können über die OZG-RE E-Rechnungen stellen – unabhängig davon, wie die Bestellung der BA beim Lieferanten eingegangen ist. Die Zugangsdaten erhalten Sie, nachdem Sie sich auf der Internetseite der OZG-RE selbständig registriert haben. Technische Voraussetzungen sind ein Internetzugang sowie ein gängiger Browser.
Bei Anmeldung zum Produktivsystem der Bundesdruckerei wird automatisch ein Zugang zum Testsystem zur Verfügung gestellt. Der Link zum Testsystem lautet: https://test.xrechnung-bdr.de/edi/home
Anforderungen an die Rechnungsstellung und Übertragungswege
Die Anforderungen an die Rechnungsstellung an der OZG-RE unterscheiden sich je nach Bestellweg der BA. Unabhängig vom Bestellweg ist immer zu beachten: Für jede Bestellung muss eine separate Rechnung übermittelt werden. Sammelrechnungen sind nicht zulässig. In der nachfolgenden Tabelle finden Sie wichtige Hinweise zur elektronischen Rechnungsstellung.
Wichtig:Wichtig: Die Leitweg-ID sowie Bestellnummer erhalten Sie von dem Besteller/ der Bestellerin!
Übersicht: wichtige Informationen zur E-Rechnung
Rechnungsbestandteil | Anforderung | |
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Leitweg-Identifikationsnummer (Leitweg-ID) | Bei Bestellung über das Lieferantenportal der BA: Bei Bestellung über einen anderen Bestellweg: | |
Bestellnummer | Bestellnummer, die in der Bestellung mitgeteilt wurde | |
Zahlungsbedingungen | Zahlungsbedingungen gemäß aktuellem Datenaustauschstandard XRechnung in strukturierter Form | |
Bankverbindung | Bankverbindungsdaten des Zahlungsempfängers | |
E-Mail-Adresse | E-Mail-Adresse oder De-Mail-Adresse des Rechnungsstellers | |
Referenz zu Bestellposition | Positionsnummer der BA-Bestellung in unveränderter Form | |
Lieferzeitpunkt/ Lieferzeitraum | Materialrechnung Dienstleistungsrechnung | |
Sonstige Kosten und Zuschläge | Ungeplante Nebenkosten zu Bestellpositionen sind auf Dokumentenebene, das heißt für die gesamte Rechnung geltend, anzugeben | |
Rechnungserfassung und -übertragung |
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Anhänge rechnungsbegründender Dokumente | Bei Bestellung über das Lieferantenportal der BA: Bei Bestellung über andere Bestellwege:
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Dateigröße | Dateianhänge mit maximal 15 MB einschließlich rechnungsbegründender Dokumente können direkt an Rechnungen angehangen werden (zum Beispiel Lieferscheine oder Leistungsnachweise). Anlagen ab 15 MB bis zu einer Gesamtgröße von maximal 200 MB können als Link, welcher bis zu 60 Tage gültig ist, angehangen werden. |
Informationen, Hinweise und Ansprechpartner
Bei technischen Fragen zur OZG-RE wenden Sie sich bitte an den Portalbetreiber (Bundesdruckerei). Eine Support E-Mail-Adresse ist dort für Rechnungssteller eingerichtet:
.Die Support-Hotline ist über die Rufnummer 030 / 25984436 werktags von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 –16 Uhr (MEZ) erreichbar.
Außerdem finden Sie auf der OZG-RE Bedienhilfen und Dokumentationen zur E-Rechnung.
Bei inhaltlichen Fragen zur E-Rechnung kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner bei der BA.
Weitere Informationen und Hinweise zur Rechnungsstellung über die OZG-RE finden Sie auch im Downloadbereich auf dieser Seite: "Merkblatt für Lieferanten, die an das Lieferantenportal der BA angebunden sind" und "Merkblatt für Lieferanten, die nicht an das Lieferantenportal der BA angebunden sind".