Die Bundesagentur für Arbeit kann Ihre elektronischen Rechnungen annehmen und verarbeiten.
Auf den folgenden Seiten finden Sie die wichtigsten Informationen zur E-Rechnung:
- Rechnungsstellung über die OZG-RE (Rechnungseingangs-Plattform der Bundesdruckerei)
- Rechnungsstellung über das Lieferantenportal der BA (abgeschaltet ab 16.11.2024)
- FAQs (Antworten auf häufig gestellte Fragen)
- Rechtliche Grundlagen
Tipp:Gut zu wissen: Ab dem 27. November 2020 sind Sie als Lieferant oder Dienstleister gesetzlich verpflichtet, Rechnungen elektronisch bei der BA einzureichen.