E-Rechnung

Als Lieferant oder Dienstleister können Sie elektronische Rechnungen an die BA übermitteln.

Änderungen zum 16.11.2024

Ab dem 16.11.2024 ist die elektronische Rechnungseinreichung über das T-Systems Lieferantenportal (T-Systems Marktplatz) an die Bundesagentur für Arbeit nicht mehr möglich.

Bisher war es möglich, E-Rechnungen sowohl über den T-Systems Marktplatz als auch über das Rechnungseingangsportal OZG-RE des Bundes an die Bundesagentur für Arbeit zu stellen.

Durch Vereinheitlichung der Rechnungsprozesse können Vertragspartner ab 16.11.2024 keine elektronischen Rechnungen mehr über den T-Systems Marktplatz an die BA stellen.

Die Übermittlung papierloser Rechnungen an die BA ist ab diesem Zeitpunkt ausschließlich über die Rechnungseingangs-Plattform der Bundesdruckerei OZG-RE möglich.

Um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen bitten wir Sie, schnellstmöglich die Umstellung auf die OZG-RE vorzunehmen.

Bei technischen Fragenstellungen oder bei Problemen zur Rechnungsstellung an der OZG-RE können Sie sich an den Portalbetreiber wenden. Die Kontaktdaten des Portalbetreibers sind auf der Plattform zu finden.

Die Bundesagentur für Arbeit kann Ihre elektronischen Rechnungen annehmen und verarbeiten.

Auf den folgenden Seiten finden Sie die wichtigsten Informationen zur E-Rechnung:

Tipp:Gut zu wissen: Ab dem 27. November 2020 sind Sie als Lieferant oder Dienstleister gesetzlich verpflichtet, Rechnungen elektronisch bei der BA einzureichen.