E-Rechnung

Als Lieferant oder Dienstleister können Sie elektronische Rechnungen an die BA übermitteln.

Die Bundesagentur für Arbeit kann Ihre elektronischen Rechnungen annehmen und verarbeiten.

Auf den folgenden Seiten finden Sie die wichtigsten Informationen zur E-Rechnung:

  • Rechnungsstellung über die OZG-RE (Rechnungseingangs-Plattform der Bundesdruckerei)
  • Rechnungsstellung über das Lieferantenportal der BA
  • FAQs (Antworten auf häufig gestellte Fragen)
  • Rechtliche Grundlagen

Tipp:Gut zu wissen: Ab dem 27. November 2020 sind Sie als Lieferant oder Dienstleister gesetzlich verpflichtet, Rechnungen elektronisch bei der BA einzureichen.