So beantragen Sie eine Beschäftigung

Je nach Aufenthaltsstatus muss die Beschäftigung von Geflüchteten vorab genehmigt werden. Wie Sie die Genehmigung beantragen, erfahren Sie hier.

Schritt 1 von 4: Prüfen Sie den Aufenthaltsstatus der Bewerberin oder des Bewerbers.

Ob und wie Sie einen geflüchteten Menschen beschäftigen dürfen, hängt von seinem Aufenthaltsstatus ab.

Erfahren Sie mehr zum Aufenthaltsstatus und seiner Bedeutung für Sie als Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

Schritt 2 von 4: Beschleunigen Sie das Verfahren - mit einer Vorabzustimmung

Sie können vorab prüfen lassen, ob die Bundesagentur für Arbeit der Beschäftigung zustimmt. Im Anschluss kann die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer einen Antrag auf Erlaubnis zur Ausübung der Beschäftigung bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen. So können Sie besser planen und die Zulassung zum Arbeitsmarkt beschleunigen.

Vorabzustimmung einholen

Schritt 3 von 4: Stellen Sie den Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung.

Der oder die Geflüchtete muss bei der zuständigen Ausländerbehörde den Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung stellen. Als Arbeitgeber können Sie das übernehmen, sofern Sie eine Vollmacht haben.

Schritt 4 von 4: Warten Sie ab, bis die Bundesagentur für Arbeit die Zustimmungsanfrage bearbeitet hat.

Bei Bedarf schaltet die Ausländerbehörde die Bundesagentur für Arbeit ein. Diese führt dann eine Arbeitsmarktprüfung durch. Haben Sie eine Vorabprüfung beantragt, so ist dieser Schritt bereits geschehen.

Damit haben Sie alle notwendigen Schritte getan. Die Entscheidung über den Antrag wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.