Förderung der Arbeitsaufnahme

Sie wollen eine offene Stelle besetzen? Geben Sie einem arbeitslosen Menschen die Chance auf einen Wiedereinstieg in den Beruf. Wir unterstützen Sie dabei.

Wir können Sie mit dem Eingliederungszuschuss unterstützen, wenn von der neuen Arbeitskraft eine geringere Leistung als üblich zu erwarten ist. Diese Leistung bedeutet: Arbeitsagentur oder Jobcenter zahlen einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Dieser Zuschuss soll die geringere Leistung der Arbeitskraft ausgleichen. Er ist zeitlich befristet.

Förderhöhe und -dauer hängen immer vom Einzelfall ab.

Bitte beachten Sie: Den Eingliederungszuschuss müssen Sie beantragen, bevor Ihre neue Mitarbeiterin oder Ihr neuer Mitarbeiter die Arbeit aufnimmt. Eine normale betriebsübliche Einarbeitung kann nicht gefördert werden. 

Mehr zum Eingliederungszuschuss erfahren Sie auf der Seite: Eingliederungszuschuss beantragen.

Mit unseren eServices können Sie den Fragebogen zum Eingliederungszuschuss online an die zuständige Agentur für Arbeit senden.

Für Fragen zum Eingliederungszuschuss wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner in der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit.

Wichtig:Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Eingliederungszuschuss.

Es ist möglich, dass die Arbeitskraft eine individuelle Förderung erhält, die sie auf zukünftige Aufgaben vorbereitet. Je nach Bedarf können das kurze Lehrgänge oder längere Kurse sein.

Zum Beispiel können unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine IT-Schulung oder den Gabelstapler-Führerschein übernommen werden. Ihre zuständige Beratungsfachkraft erklärt Ihnen gerne, welche Programme oder Maßnahmen infrage kommen.

Kontakt zum Arbeitgeber-Service

Ihre persönliche Ansprechperson im Arbeitgeber-Service hilft Ihnen gerne weiter.

Falls Sie noch keine Ansprechperson haben, nutzen Sie die kostenlose Servicerufnummer oder schreiben Sie uns eine Nachricht: