Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter

Stärken Sie die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Betriebs, indem Sie Ihre Beschäftigten qualifizieren. Wir unterstützen Sie, indem wir unter bestimmten Voraussetzungen eine Weiterbildung fördern.

Entwickeln Sie das Potenzial Ihrer Beschäftigten in Richtung der Anforderungen von morgen.
Ihr Arbeitgeber-Service vor Ort berät und unterstützt Sie dabei.

Tipp:Hinweis: Auch Betriebs- und Personalräte können sich von unserem Arbeitgeber-Service zur beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten beraten lassen. 

Vorteile im Überblick

Dies bedeutet für Ihren Betrieb Unterstützung durch 

  • positiv:eine Qualifizierungsberatung, die individuell auf Sie abgestimmt ist.
  • positiv:Fachkräfte für morgen.
  • positiv:Förderleistungen wie
    • positiv:Zuschüsse zum Arbeitsentgelt und den Lehrgangskosten oder
    • positiv:Zahlung eines Qualifizierungsgeldes.

Beratung und Weiterbildungskonzept

Wenn Ihre Beschäftigten qualifiziert werden müssen, stellen sich unter anderem die Fragen wer, wann, wo und über welches Angebot weitergebildet wird und ob es finanzielle Unterstützung gibt.

Unser Angebot – Individuelle Beratung

Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Arbeitgeber-Service auf, wenn Sie zum Beispiel Unterstützung benötigen bei 

  • der Personalstrukturanalyse: Hieraus lässt sich zum Beispiel ableiten, wie sich der Personalbestand in Bezug auf Tätigkeitsfelder entwickelt und wo frühzeitig (neu) geplant werden muss.
  • der Kompetenzanalyse: Sie können bei Ihren Beschäftigten identifizieren, welche Kompetenzen vorhanden sind und welche Qualifizierungsbedarfe bestehen beziehungsweise gedeckt werden müssen. 
  • der Qualifizierungsplanung: Wir unterstützen Sie bei der Planung der jeweiligen Weiterbildungsschritte.
  • den Förderleistungen: Wir beraten und begleiten Sie, wenn Sie zum Beispiel Zuschüsse zum Arbeitsentgelt oder Qualifizierungsgeld für Ihre Beschäftigten in Anspruch nehmen wollen (siehe auch folgender Abschnitt „Förderungen der beruflichen Weiterbildung im Überblick“).

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Individuelle Beratung.

Förderungen der beruflichen Weiterbildung im Überblick

Individuelle Förderung von Beschäftigten

Wir können die berufliche Weiterbildung einzelner Beschäftigter im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt sowie volle oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten fördern. 

Voraussetzungen sind unter anderem:

  • Die berufliche Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden (muss nicht am Stück absolviert werden).
  • Die berufliche Weiterbildung sowie ihr Bildungsträger sind für die Förderung zugelassen.
  • Es werden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Die Förderung von Schulungen zu einer betriebsspezifischen Software ist zum Beispiel nicht möglich.

Die berufliche Weiterbildung kann flexibel an die Bedürfnisse Ihres Betriebes angepasst und in Vollzeit oder Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt werden. Wie die Förderung genau aussieht und wie Sie den Antrag stellen, erfahren Sie auf der Seite Individuelle Förderung von Beschäftigten.

Förderung von mehreren Beschäftigten über einen Sammelantrag

Sollen mehrere Beschäftigte Ihres Betriebes an derselben Weiterbildung teilnehmen, müssen Sie nicht mehrere Anträge stellen. Es genügt ein Antrag auf Zahlung von Arbeitsentgeltzuschüssen und die Übernahme der Lehrgangskosten. Es gelten dieselben Voraussetzungen wie bei der Förderung einzelner Beschäftigter (siehe oben).

Im Rahmen des Sammelantragsverfahrens erfolgt eine pauschalierte Erstattung der sonstigen Weiterbildungskosten. Es können die Arbeitsentgeltzuschüsse für Sie sowie die Lehrgangskosten voll oder teilweise und eine pauschalierte Erstattung (das ist ein Unterschied zur Individualförderung) der sonstigen Weiterbildungskosten übernommen werden.

Voraussetzungen sind auch hier unter anderem:

  • Die berufliche Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden (sie muss nicht am Stück absolviert werden).
  • Die berufliche Weiterbildung sowie ihr Bildungsträger sind für die Förderung zugelassen.
  • Es werden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Die Förderung von Schulungen zu einer betriebsspezifischen Software ist zum Beispiel nicht möglich.

Die berufliche Weiterbildung kann flexibel an die Bedürfnisse Ihres Betriebes angepasst und in Vollzeit oder Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt werden. Wie die Förderung genau aussieht und wie Sie den Antrag stellen, erfahren Sie auf der Seite Sammelantrag für eine Weiterbildung mehrerer Beschäftigter.

Berufliche Weiterbildung mit Qualifizierungsgeld

Alternativ zu den Zuschüssen zum Arbeitsentgelt und der Übernahme der Kosten für eine berufliche Weiterbildung können Sie für Ihre Beschäftigten für die Dauer der beruflichen Weiterbildung ein Qualifizierungsgeld (Entgeltersatzleistung) von der Agentur für Arbeit erhalten.

Ziel ist es, dass Ihre Beschäftigten, trotz strukturwandelbedingt veränderter Anforderungen, mittels beruflicher Weiterbildung im aktuellen Betrieb weiterbeschäftigt werden können. 
Ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf eines nicht unerheblichen Teils Ihrer Belegschaft ist daher Grundvoraussetzung für diese Leistung. Ebenso muss eine entsprechende Betriebsvereinbarung oder ein betriebsbezogener Tarifvertrag (ausgenommen Kleinstunternehmen) über den strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf und die Inanspruchnahme des Qualifizierungsgeldes bestehen. 

Weitere Voraussetzungen sind unter anderem:

  • Die berufliche Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden (muss nicht am Stück absolviert werden).
  • Der Bildungsträger der beruflichen Weiterbildung ist für die Förderung zugelassen. Eine Zulassung der Weiterbildung selbst ist nicht erforderlich.
  • Es werden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Die Förderung von Schulungen zu einer betriebsspezifischen Software ist zum Beispiel nicht möglich.
  • Es wurde eine Regelung im Rahmen einer Betriebsvereinbarung oder eines betriebsbezogenen Tarifvertrags über strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf von mindestens 20 Prozent der Beschäftigten (beziehungsweise 10 Prozent bei weniger als 250 Beschäftigten)  und die Inanspruchnahme des Qualifizierungsgeldes zur nachhaltigen Beschäftigung im Betrieb getroffen.
  • Sie als Betrieb finanzieren die berufliche Weiterbildung (Ihre Beschäftigten dürfen nicht an den Kosten beteiligt werden).

Die berufliche Weiterbildung kann flexibel an die Bedürfnisse Ihres Betriebes angepasst und in Vollzeit oder Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt werden. Wie die Förderung genau aussieht und wie Sie den Antrag stellen, erfahren Sie auf der Seite Qualifizierungsgeld.

Berufliche Weiterbildung während Kurzarbeit

Sie können die Zeit der Kurzarbeit in Ihrem Betrieb für die berufliche Weiterbildung Ihrer Beschäftigten nutzen und sie somit fit für die Arbeit von morgen machen. Wir unterstützen Sie dabei.

Die Voraussetzungen für eine finanzielle Unterstützung für die Weiterbildung während Kurzarbeit sowie weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Seite Weiterbildung während Kurzarbeit.

Berufliche Weiterbildung während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld

Ihre Beschäftigten können während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld durch die Übernahme von Weiterbildungskosten an einer beruflichen Weiterbildung gefördert werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich als Betrieb an den Lehrgangskosten beteiligen. Welchen Anteil der Kosten Sie tragen müssen und welcher von der Agentur für Arbeit übernommen werden kann, ist abhängig von der Größe Ihres Unternehmens. 

Wir informieren Sie gerne in einem Beratungstermin über Details und weitere Voraussetzungen zum Thema Transferkurzarbeitergeld.

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Kontakt zum Arbeitgeber-Service

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