Strukturwandel, Digitalisierung, Fachkräftemangel – das sind schon heute große Herausforderungen für Unternehmen. Für die Zukunftsfähigkeit Ihres Betriebes sollten Sie jetzt die Weichen stellen: Entwickeln Sie das Potenzial Ihrer Beschäftigten in Richtung der Anforderungen von morgen.
Wir beraten und unterstützen Sie dabei im Rahmen der Qualifizierungsoffensive WEITER.BILDUNG!
Vorteile im Überblick
Dies bedeutet für Ihr Unternehmen Unterstützung durch
- positiv:eine Qualifizierungsberatung, die individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmt ist.
- positiv:Förderleistungen wie die Übernahme von Lehrgangskosten
und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt.
Beratung und Weiterbildungskonzept
Sie möchten Ihre Beschäftigten gezielt qualifizieren. Wir beraten Sie dabei – mit unserer Expertise – individuell und vor Ort. Mit unserem Beratungsangebot unterstützen wir Sie bei …
- der Analyse Ihrer aktuellen Personalstruktur. Daraus leiten wir Empfehlungen für Ihre Personalplanung ab.
- der Identifizierung von Entwicklungspotenzialen Ihrer Beschäftigten und der Ermittlung von konkretem Weiterbildungsbedarf.
- der Planung Ihrer Qualifizierungen und deren Umsetzung.
- der Beantragung der Förderleistungen.
- der Qualifizierung Ihrer Beschäftigten während Kurzarbeit.
Am Ende unserer Beratung steht ein Weiterbildungskonzept, das genau auf den Bedarf Ihres Betriebes zugeschnitten ist.
Für eine effiziente und vertrauensvolle Zusammenarbeit steht Ihnen beim Arbeitgeber-Service (AG-S) eine persönliche Ansprechpartnerin oder ein persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Die Kontaktdaten des AG-S finden Sie am Ende dieser Seite.
Finanzielle Förderung
Die Weiterbildung Ihrer Beschäftigten kann durch teilweise oder vollständige Erstattung der Lehrgangskosten sowie durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gefördert werden.
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen unter anderem erfüllt sein:
- Die berufliche Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden (muss nicht am Stück absolviert werden).
- Die berufliche Weiterbildung sowie ihr Träger sind für die Förderung zugelassen.
Damit Sie die berufliche Weiterbildung an die Bedürfnisse Ihres Betriebes anpassen können, ist es für die Förderung unerheblich, ob sie in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt werden.
Wenn Sie Ihre Beschäftigten während Kurzarbeit weiterbilden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen andere finanzielle Förderungen erhalten: Weiterbildung während Kurzarbeit.