Im Betrieb arbeiten und Deutsch lernen
Viele Unternehmen in den Kreisen Pinneberg und Segeberg haben in den letzten Monaten geflüchtete Menschen eingestellt. Sie sehen darin eine Chance ihrem Arbeitskräftebedarf, der immer häufiger nicht mehr gedeckt werden kann, zu begegnen.
„Im Rahmen des Job-Turbos werben meine Mitarbeiter für die Beschäftigung von Geflüchteten. Sie sind meist hochmotiviert, haben aber oft noch nicht ihre Berufsanerkennung und die Deutschkenntnisse sind noch ausbaufähig“, erläutert Jürgen Knauff, Leiter Arbeitgeber-Service bei der Arbeitsagentur Elmshorn: „Mit den neuen Job-Berufssprachkursen (Job-BSK) können wir interessierten Unternehmen jetzt ein attraktives Angebot machen.“
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) finanziert Kursangebote, mit denen Geflüchtete neben dem Beruf leichter Deutsch lernen können. Erste Kurse sind bereits gestartet. Neu und innovativ ist die konsequente Ausrichtung an den Bedarfen der Betriebe und der Beschäftigten am jeweiligen Arbeitsplatz.
Die Kurse können bereits in kleinen Gruppen (in der Regel ab drei Teilnehmenden ähnlicher Berufsgruppen) starten. Sie werden vorzugsweise direkt in den Betrieben mit ausgewählten Bildungsträger durchgeführt. Eine Teilnahme ist auch online, hybrid oder in Präsenz bei einem Sprachkursträger möglich. Die Unterrichtszeiten werden mit dem Kursträger auf Ihre betrieblichen Belange abgestimmt.
Teilnehmen können Beschäftigte oder Geflüchtete mit einer Arbeitsplatzzusage, die bereits einen Integrationskurs mit mindestens Sprachniveau A2 absolviert haben. Wurde kein Integrationskurs besucht, wird ein Niveau von B1 erwartet. Ein kostenfreier Einstufungstest kann beim Kursträger erfolgen.
Auch für Beschäftigte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 20.000 Euro (40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) ist die Teilnahme kostenlos. Bei höherem Einkommen fällt ein Eigenbeitrag von 256 Euro bei einem Kurs mit 100 Unterrichtsstunden an. Wir empfehlen in diesen Fällen die finanzielle Beteiligung des Unternehmens.
Interesse an einem Job-BSK geweckt?
Als Unternehmen können Sie sich im konkreten Fall direkt an das BAMF unter BSK.Hamburg@bamf.bund.de wenden.
Bei Beratungsbedarf (z.B. weniger als drei Teilnehmende) wenden Sie sich an die Experten vom Arbeitgeber-Service unter Elmshorn.FEG@arbeitsagentur.de