Bei der Frage nach Unterstützungsleistungen und Förderungen bei der Existenzgründung von Menschen mit Behinderungen muss zwischen sozialrechtlichen Leistungsansprüchen zur beruflichen Teilhabe und den finanziellen Hilfen zur Umsetzung der Unternehmensgründung unterschieden werden.
Hinsichtlich bestehender behinderungsbedingter Unterstützungsbedarfe zur Teilhabe am Arbeitsleben wird eine anerkannte (Schwer-)Behinderung oder eine Gleichstellung vorausgesetzt. Weitere Bedingungen für die Gewährung von Unterstützungsleistungen sind die persönliche und fachliche Eignung, die Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Erwerbsarbeit sowie letztlich die Sicherstellung des eigenen Lebensunterhaltes durch die selbständige Tätigkeit.
Im Hinblick auf die Finanzhilfen und Unterstützungsangebote bei der Unternehmensgründung kann zwischen klassischer Förderung und Darlehen und Zinszuschüssen differenziert werden.
Zur klassischen Förderung gehören:
Gründungszuschüsse (Bundesagentur für Arbeit)
Gründungszuschuss KfW
Einstiegsgeld
Gründungszuschuss sind, dass die selbstständige Tätigkeit als Hauptberuf ausgeübt wird und Arbeitslosengeldansprüche von noch mindestens 150 Tagen bestehen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Arbeitslosengeldanspruch und wird zunächst für sechs Monate gewährt. Alle nötigen Voraussetzungen müssen von sogenannten „fachkundigen Stellen“ bescheinigt werden.
Darlehen und Zinszuschüsse:
Die Darlehen und Zinszuschüsse können beispielsweise finanzielle Unterstützung bei Investitions- und Anschaffungskosten umfassen. Die Leistungsgewährung erfolgt bei Erfüllung der persönlichen und der fachlichen Voraussetzungen, welche für die Ausübung der Tätigkeit erforderlich sind. Zugleich muss diese berufliche Tätigkeit den Lebensunterhalt sicherstellen und zweckmäßig sein. Die Antragstellung erfolgt bei dem Integrationsamt, in dessen Bereich der Firmensitz liegt. In Bayern übernimmt die Arbeit des Integrationsamtes das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).
Eine Förderung zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmittelausgaben erfolgt in der Regel über Darlehensförderprogramme, wie etwa der ERP-Gründerkredit - Startgeld von der KfW (wenn der Finanzierungsbedarf unter 100.000 Euro liegt).
Voraussetzungen und Höhe der Förderleistung:
- Alle Formen der Existenzgründung innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
- Bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs mit maximal 100.000 Euro (davon bis zu 30.000 Euro für Betriebsmittel).
- Dieses Darlehen richtet sich auch an Unternehmer*innen mit wenig oder keinem Eigenkapital.
- Anträge sind bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe.
- Prüfung der Bonität, des Geschäftskonzepts, der fachlichen Qualifikationen sowie der Produkt- und Branchenkenntnisse.
- Keine Möglichkeit der Kombination mit anderen KfW- oder ERP-Programmen
Nähere Informationen erhalten Sie im Internet auf den Seiten der KfW oder an deren Hotline unter Telefon 0800 5399001.
Die Bundesländer unterstützen Existenzgründerinnen und Existenzgründer mit je eigenen Förderprogrammen. Sie können sich in der Förderdatenbank des Bundes informieren, welche weitere Fördermöglichkeiten zur Existenzgründung für Sie anbietet.
Als selbständiger Mensch mit Behinderung können Sie auch das Integrationsamt vor Ort wegen möglicher Förderung kontaktieren.
Bei weiteren Fragen können Sie sich auch an das Infotelefon des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu Mittelstand und Existenzgründung wenden.