Arbeit aufnehmen und behalten

Wir sind auch für Sie da, wenn Sie wieder ins Berufsleben starten – zum Beispiel mit Trainings oder finanzieller Förderung.

Branding-Bereich Beschreibung

Sie haben eine Stelle in Aussicht oder bereits in einem neuen Job begonnen. Wir können Sie finanziell unterstützen, um Ihnen den Einstieg zu erleichtern. Außerdem stehen wir Ihnen zur Seite, wenn Sie Schwierigkeiten in Ihrem neuen Betrieb haben.

Start in den Job mitteilen

Teilen Sie uns bitte umgehend mit, dass Sie eine Arbeit aufnehmen oder sich selbstständig machen werden. Nutzen Sie dafür die Veränderungsmitteilung online. Ihre Online-Zugangsdaten erhalten Sie von Ihrem Jobcenter:

Veränderungen mitteilen

Sie können Ihre Veränderungsmitteilung auch per Post oder persönlich übermitteln. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite Änderungen und Nachweise.

Finanzielle Absicherung bis zum ersten Gehalt

Damit Sie die Zeit bis zu Ihrer ersten Gehaltszahlung überbrücken können, erhalten Sie zunächst weiterhin Bürgergeld. Allerdings wird es abschließend mit dem ersten Gehalt verrechnet.

Reichen Sie deshalb umgehend Ihre Einkommensabrechnung und den Kontoauszug über Ihre erste Gehaltszahlung beziehungsweise Einkünfte für bei uns ein. Wir prüfen dann, ob und in welcher Höhe Sie weiterhin finanzielle Unterstützung benötigen.

Wir sind weiterhin für Sie da

Drei Frauen sitzen in einem Büro an einem kleinen Tisch und haben eine Besprechung

Wer längere Zeit arbeitslos war, hat häufig anfangs Schwierigkeiten, im Arbeitsalltag anzukommen.

Wir unterstützen Sie, wenn 

  • Sie Schwierigkeiten in Ihrem neuen Betrieb haben.
  • Ihnen bestimmte berufliche Kenntnisse oder Fähigkeiten fehlen.
  • es neben Ihrem Beruf Hindernisse gibt, die Ihre Arbeit oder Selbstständigkeit belasten.

In diesen und vielen anderen Fällen können Sie sich weiterhin an uns wenden. Gemeinsam mit Ihnen und Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber finden wir eine Lösung.

Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin mit Ihrer Ansprechperson beim Jobcenter.

Viele Jobcenter bieten Beratungsgespräche per Video an. Fragen Sie bei Interesse bei Ihrem Jobcenter nach, ob dort Videotermine möglich sind. Wie diese Termine ablaufen und welche technischen Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, erfahren Sie auf der Seite Beratung per Video.

Tipp:Gut zu wissen: Machen Sie Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber auf den Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit (BA) aufmerksam. Der Arbeitgeber-Service prüft, ob weitere Unterstützungen und Fördermöglichkeiten für Ihren Betrieb infrage kommen.

Maßnahmen bei einem Träger

Wenn Sie Schwierigkeiten mit Ihrer neuen Stelle haben und Unterstützung brauchen, können wir Sie beispielsweise durch Coachings unterstützen. Diese finden bei zugelassenen Unternehmen und Einrichtungen (Fachbegriff: Träger) statt. Der Fachbegriff dafür ist: Maßnahmen bei einem Träger, kurz: MAT. Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen wir die Kosten dafür.

Diese Angebote können Sie bis zu 6 Monate nach Beginn Ihrer Beschäftigung in Anspruch nehmen.