Einstiegsgeld für eine Beschäftigung

Mit Einstiegsgeld können wir Ihnen den Start in einen neuen Job finanziell erleichtern. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie das Einstiegsgeld beantragen.

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Einführung des Grundsicherungsgeldes

Das Grundsicherungsgeld löst das Bürgergeld ab. Die Änderungen gelten ab dem 01.07.2026.

  • Vereinzelt wird noch der Begriff ­„Bürgergeld“ benutzt.
  • Alle Formulare und Online-Services können weiter verwendet werden.
  • Bisher erlassene Bescheide bleiben inhaltlich weiter gültig.
  • Die Online-Services, Formulare und Internetseiten werden zeitnah aktualisiert.

Weitere Informationen: Grundsicherungsgeld löst Bürgergeld ab

Wenn Sie Bürgergeld beziehen, soll es sich für Sie finanziell lohnen, wenn Sie wieder arbeiten. Damit das auch bei zunächst gering bezahlten Stellen der Fall ist, unterstützen wir Sie finanziell beim Einstieg ins Arbeitsleben.

Das sogenannte Einstiegsgeld können Sie beantragen, wenn Sie bald einen Job antreten, dessen Entgelt nicht oder kaum über Ihrem bisherigen Grundsicherungsgeld liegt.

Das Jobcenter kann Einstiegsgeld auch bei einer befristeten Stelle oder einer Stelle in Teilzeit zahlen. Das hängt unter anderem davon ab, ob sich dadurch Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt langfristig verbessern. 

Tipp:Gut zu wissen: Einstiegsgeld können Sie auch erhalten, wenn Sie sich selbstständig machen wollen. Mehr dazu und wie wir Sie in diesem Fall zusätzlich fördern können, erfahren Sie auf der Seite Einstiegsgeld für eine Selbstständigkeit.

Voraussetzungen

Grundvoraussetzung für das Einstiegsgeld ist, dass Sie unmittelbar vor Arbeitsaufnahme Bürgergeld erhalten. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie Ihren Lebensunterhalt allein durch Bürgergeld bestreiten oder Ihr Einkommen ergänzen.

Außerdem müssen Sie folgende weitere Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Beschäftigung ist sozialversicherungspflichtig, das heißt: Von Ihrem Entgelt werden Beiträge an die Sozialversicherung abgeführt.
  • Die Stelle bietet Ihnen gute Aussichten, nicht mehr auf Bürgergeld angewiesen zu sein.
  • Sie beantragen das Einstiegsgeld, bevor Sie die neue Stelle antreten. Wichtig: Sie können den Antrag nicht nachträglich stellen.

Wichtig:Wichtig: Ob Sie Einstiegsgeld erhalten, entscheidet Ihre Ansprechperson beim Jobcenter. Sie haben keinen rechtlichen Anspruch darauf.

Höhe und Dauer

Wie viel Einstiegsgeld Sie erhalten, hängt von Ihren persönlichen Lebensumständen ab. Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf einen bestimmten Betrag. Beispielsweise spielt es eine Rolle, ob Sie alleine oder mit anderen Personen in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben. Weiterhin ist entscheidend, wie lange Sie arbeitslos waren und wie Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt sind.

Es kann auch vereinbart werden, dass sich der Betrag im Laufe der Förderung ändert: Sie können zum Beispiel in den ersten Monaten der neuen Beschäftigung mehr Einstiegsgeld erhalten, als am Ende des Bewilligungszeitraums. Das legt Ihre Ansprechperson im Jobcenter zu Beginn der Förderung fest.

Einstiegsgeld erhalten Sie für höchstens 24 Monate. Es wird zu Beginn eines Monats ausgezahlt und ist anrechnungsfrei. Das bedeutet: Das Einstiegsgeld wird ohne Abzüge an Sie ausgezahlt und nicht auf Ihr Bürgergeld angerechnet.

Einstiegsgeld beantragen

Beraten lassen

Ihre Integrationsfachkraft berät Sie zum Einstiegsgeld und beantwortet Ihre Fragen. Sie erläutert Ihnen auch, welche Unterlagen sie von Ihnen benötigt.

Welches Jobcenter für Sie zuständig ist, können Sie mit der Dienststellensuche ermitteln.

Jobcenter finden

In Ihrem Termin besprechen Sie die Voraussetzungen für das Einstiegsgeld. 

Antrag stellen

Den Antrag auf Einstiegsgeld stellen Sie online. Dafür melden Sie sich in Ihrem Benutzerkonto an – die Nutzungsdaten erhalten Sie von Ihrer Integrationsfachkraft. Wählen Sie den Online-Antrag auf Einstiegsgeld und füllen Sie ihn aus.

Nachweise können Sie direkt mit dem Antrag übermitteln oder später nachreichen. Dafür wählen Sie aus der Vorgangsübersicht den Antrag und die Funktion „Unterlagen nachreichen “. 

Einstiegsgeld online beantragen

Bescheid erhalten

Nach Eingang Ihres Antrags prüft das Jobcenter Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. In dieser Phase können wir Ihnen keine Auskunft zum Stand der Bearbeitung geben.

Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, erhalten Sie Ihren Bescheid. Darin steht, ob Sie die Förderung erhalten. Falls Ihr Antrag bewilligt wird, erfahren Sie auch, wie lange und in welcher Höhe Sie Einstiegsgeld erhalten.

Weitere Informationen

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Ihr Jobcenter vor Ort

Wir sind für Sie da. Kommen Sie persönlich vorbei oder kontaktieren Sie uns.

Förderung:

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