Unterstützung bei langer Arbeitslosigkeit

Das Jobcenter verhilft Ihnen mit besonderen Förderungen zur Rückkehr und Teilnahme am Arbeitsmarkt.

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Je länger Sie arbeitslos sind, desto größer ist das Risiko, weiterhin arbeitslos zu bleiben. Zu den bestehenden Hindernissen, die eine erfolgreiche Jobsuche bislang verhindert haben, kommen mit der Zeit weitere Faktoren hinzu: ein höheres Alter, gegebenenfalls gesundheitliche Probleme oder veraltetes berufliches Wissen.

Um eine solche Entwicklung zu verhindern, unterstützen wir Ihre Rückkehr ins Arbeitsleben ab einer bestimmten Zeit der Arbeitslosigkeit und des Leistungsbezugs beim Jobcenter. Dabei fördern wir gleichzeitig Sie und Ihre neue Arbeitgeberin oder Ihren neuen Arbeitgeber. Der Fachbegriff für dieses Angebot der Jobcenter ist darum „geförderte Beschäftigung“.

Unser gemeinsames Ziel: Sie können trotz langer Arbeitslosigkeit eine neue Stelle antreten und behalten.

Wichtig:Hinweis: Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber muss die Unterstützung beantragen, bevor Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben. Die entsprechenden Informationen für Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber finden Sie auf unserer Seite Förderung von Langzeitarbeitslosen.

Möglichkeit 1: Den dauerhaften Übergang in den Job schaffen

Wenn Sie trotz aller Bemühungen seit mindestens 2 Jahre arbeitslos sind und Bürgergeld erhalten, kann das Jobcenter Ihre Rückkehr ins Arbeitsleben folgendermaßen unterstützen:

Stellt Sie eine Arbeitgeberin oder ein Arbeitgeber ein, erhält er 2 Jahre lang einen Zuschuss. Zudem kann das Jobcenter eine berufliche Weiterbildung fördern. Durch eine berufliche Weiterbildung erwerben Sie berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten oder vertiefen bereits vorhandenes berufliches Wissen.

Zudem werden Sie in Ihrem Arbeitsalltag durch ein persönliches Coaching unterstützt: Sie erhalten dabei eine professionelle Begleitung, die Ihnen hilft, den Neustart ins Arbeitsleben zu schaffen.

Hinweis: Diese Form der geförderten Beschäftigung wird „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ genannt. Die rechtliche Grundlage ist Paragraf 16e Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II).

Möglichkeit 2: Wieder Anschluss an den Arbeitsmarkt finden

Wenn Sie in den vergangenen 7 Jahren nicht oder nur kurzfristig gearbeitet haben, benötigen Sie langfristige und intensive Unterstützung, um wieder den Anschluss ans Arbeitsleben zu finden. Haben Sie außerdem in diesem Zeitraum mindestens 6 Jahre lang Arbeitslosengeld II beziehungsweise Bürgergeld bezogen und sind über 25 Jahre alt, kann das Jobcenter diese Unterstützung auf folgende Weise leisten:

Stellt Sie eine Arbeitgeberin oder ein Arbeitgeber ein, erhält er bis zu 5 Jahre Zuschüsse zu den Lohnkosten. Diese finanzielle Unterstützung ist ein Anreiz für die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber Sie einzustellen, obwohl Sie mehrere Jahre nicht gearbeitet haben.

Gleichzeitig können Sie Ihre berufliche Leistungsfähigkeit Schritt für Schritt entwickeln – während der geförderten Beschäftigung, durch Weiterbildungen, für die Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber Zuschüsse erhält oder Praktika bei einer anderen Arbeitgeberin oder anderem Arbeitgeber. Ziel ist es, dass Sie durch diese geförderte Beschäftigung wieder fit für den Arbeitsmarkt werden.

Sie erhalten zudem ein persönliches Coaching: Darin können Sie Themen jenseits der Arbeit unter professioneller Anleitung angehen und dafür sorgen, dass sie Ihrem Neustart ins Arbeitsleben nicht im Weg stehen.

Hinweis: Diese Form der geförderten Beschäftigung wird „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ genannt. Die rechtliche Grundlage ist Paragraf 16i Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II).

Ihr Weg zur Förderung

So gehen Sie vor, wenn Sie sich für eine der beiden Formen geförderter Beschäftigung interessieren:

  1. Sprechen Sie mit Ihrer Ansprechperson in Ihrem Jobcenter darüber, ob für Sie eines der beiden Angebote infrage kommt.
  2. Ist das der Fall, kann Ihr Jobcenter Sie bei der Suche nach einer geeigneten Arbeitgeberin oder einem geeigneten Arbeitgeber unterstützen oder diesen gezielt ansprechen. Sie können sich dann bei diesem bewerben.
  3. Ihre neue Arbeitgeberin oder Ihr neuer Arbeitgeber beantragt die Förderung beim Jobcenter.
  4. Wenn die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber eine positive Rückmeldung erhalten hat, können Sie den Arbeitsvertrag unterzeichnen.
  5. Sie treten die geförderte Stelle an, erhalten Ihr persönliches Coaching und machen gegebenenfalls eine Weiterbildung oder Praktika.

Lassen Sie sich beraten

Ein Mann erläutert einer Frau und einem Mann, die ihm gegenüber sitzen, den Inhalt eines Dokuments

Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin mit Ihrer Ansprechperson beim Jobcenter.

Viele Jobcenter bieten Beratungsgespräche per Video an. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Jobcenter, ob dort Videotermine möglich sind. Wie die Beratung per Video abläuft und welche technischen Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, erfahren Sie auf unserer Seite Beratung per Video.

Antworten auf häufige Fragen

Ein Coaching ist eine umfassende und intensive Betreuung, die Sie begleitend während Ihrer geförderten Beschäftigung erhalten. Das Coaching ist auf Ihre Bedürfnisse und Herausforderungen zugeschnitten. Dafür steht Ihnen eine Expertin oder ein Experte (Coach) persönlich zur Seite. Er oder Sie unterstützt Sie gezielt bei Problemen, die bislang dazu beigetragen haben, dass Sie keine neue Stelle finden konnten.

Auch wenn Sie Startschwierigkeiten in Ihrer neuen Stelle haben, können Sie diese im Rahmen des Coachings besprechen.

Tipp:Gut zu wissen: Egal, welche der beiden Angebote für Sie in Frage kommt: In beiden Fällen organisieren wir das Coaching für Sie und übernehmen die Kosten.

Bei welchen Themen Sie Unterstützung brauchen oder wünschen, legen Sie gemeinsam mit dem Jobcenter und Ihrem Coach fest. Sie vereinbaren konkrete Ziele und Schritte, wie Sie diese erreichen.

Ihr Coach hilft Ihnen direkt, indem er oder sie Sie beispielsweise bei Behördenangelegenheiten unterstützt oder bei Konflikten mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise mit Kolleginnen oder Kollegen vermittelt.

In bestimmten Fällen nennt Ihnen Ihr Coach weitere Hilfsangebote – zum Beispiel, indem sie oder er den Kontakt zu einer Beratungsstelle oder einem Sozialdienst herstellt.

Neben der Förderung bei Langzeitarbeitslosigkeit beraten wir Sie auch bei vielen weiteren Themen. Sprechen Sie uns an, wenn …

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