Fragen und Antworten zur Weiterbildungsförderung für Arbeitgeber

Nicht jede Weiterbildung wird zu 100 Prozent gefördert, auch wenn manches Bildungsangebot das verspricht. Was geht und was nicht, erfahren Sie im Beitrag.  


15.04.2025 - Matthias Haft -3 MinutenMitarbeiter qualifizieren

Um ein realistisches Bild von der Kostenübernahme bei Weiterbildungsangeboten zu bekommen, sollten sich Arbeitgeber frühzeitig an ihre Agentur für Arbeit wenden. Denn manches Bildungsangebot kommt mit unrealistischen Angaben zur Förderfähigkeit daher.

Wenn es um die Sicherung von Arbeits- und Fachkräften geht, ist Qualifizierung eines der bestimmenden Themen der Zeit. Berufliche Weiterbildungen ermöglichen es Unternehmen, ihr Personal passgenau für die eigenen Anforderungen aufzustellen. Um dem hohen Bedarf der Unternehmen an beruflicher Weiterbildung gerecht zu werden, wurde 2024 das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung beschlossen.

Seitdem gelten feste Förderkonditionen, wenn Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden an Weiterbildungen teilnehmen lassen. Die Konditionen sorgen für Klarheit, Ermessensspielräume fallen hingegen weg. Fördersummen berechnen sich an der Unternehmensgröße, also an der Zahl der Mitarbeitenden. Eine volle Übernahme der Lehrgangskosten gibt es zum Beispiel nur für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden. Größere Unternehmen müssen sich an den Kosten beteiligen. Je größer das Unternehmen, desto größer die Eigenbeteiligung.

Falsche Erwartungen bei den Förderleistungen

Nun kann es vorkommen, dass Arbeitgeber nicht ausreichend zu den Förderbedingungen informiert sind: Sie gehen etwa davon aus, dass die Agentur für Arbeit die kompletten Lehrgangskosten für eine Weiterbildung übernimmt, obwohl vielleicht das Unternehmen mit seiner Größe 50 Prozent der Kosten selbst tragen muss. Falsche Erwartungen wie diese kommen oft zustande, wenn die Werbekommunikation mancher Bildungsträger Aussagen zur Förderfähigkeit ihrer Angebote macht, die nicht korrekt sind. Deshalb beleuchtet Faktor A an dieser Stelle mit vier Fragen und Antworten, worauf Arbeitgeber bei der Förderung von Weiterbildungen achten sollten.


Frage: Worin besteht das Problem, wenn sich Arbeitgeber bei Fragen zu Förderkonditionen auf die Angaben von Bildungsträgern verlassen?

Antwort: Die Agenturen für Arbeit arbeiten mit den meisten Bildungsträgern gut zusammen. Sie sind ein wichtiger Partner, wenn es um berufliche Weiterbildung geht. In den letzten Monaten kam es jedoch vor, dass Dritte bzw. Bildungsträger die gesetzlichen Fördermöglichkeiten nicht korrekt dargestellt haben. Sie suggerieren durch ihre Darstellung den Betrieben und deren Beschäftigten, es bestünde z. B. ein Rechtsanspruch auf die Förderung. Zum Teil werben sie darüber hinaus mit falschen Förderkonditionen hinsichtlich der Förderhöhe oder der -voraussetzungen. Eine Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und die Förderentscheidung erfolgen ausschließlich durch die Agentur für Arbeit für den jeweiligen Einzelfall. Daher sind Pauschalaussagen nicht korrekt.

Frage: Welche Probleme können Arbeitgebern und ihren Belegschaften durch unrealistische Werbung für Bildungsangebote entstehen?

Antwort: Arbeitgeber und Arbeitnehmende verlassen sich auf die Aussagen der Bildungsträger. Sie planen die berufliche Weiterbildung zu diesen Förderkonditionen fest ein. Im Kontakt mit der örtlichen Agentur für Arbeit stellt sich dann aber heraus, dass eine Förderung gar nicht oder nicht in dem vom Bildungsträger versprochenen Umfang möglich ist. Das ist ärgerlich für alle Beteiligten. Auf Leistungen der beruflichen Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besteht kein Rechtsanspruch. (Eine Ausnahme bildet die Förderung des nachträglichen Erwerbs eines Berufsabschlusses.) Es handelt sich vielmehr um eine Ermessensleistung: Vor jeder Förderentscheidung wird daher der individuelle Einzelfall geprüft. Binden sich Arbeitgeber vor Kontaktaufnahme mit der Agentur für Arbeit vertraglich an bestimmte Weiterbildungsangebote, müssen sie die Kosten bei einer negativen Förderentscheidung selbst tragen. Genauso könnte es auch Arbeitnehmenden ergehen.

Frage: Wie können Arbeitgeber ihre Weiterbildungsvorhaben ohne Unsicherheiten finanziell planen? 

Antwort: Die Förderung der beruflichen Weiterbildung setzt voraus, dass sowohl die Weiterbildung selbst als auch der jeweilige Bildungsträger durch eine fachkundige Stelle nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung (AZAV) zugelassen ist. Vor einer konkreten Umsetzung sollten sich Arbeitgeber am besten mit der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen. Gemeinsam mit dem Arbeitgeber-Service können Arbeitgeber klären, ob und in welcher Höhe eine Weiterbildung förderfähig ist. Nur hier erhalten Arbeitgeber verbindliche Informationen zu gesetzlichen Fördermöglichkeiten und zum jeweiligen Förderumfang.

Frage: Welche Förderleistungen können Arbeitgeber bei der beruflichen Weiterbildung ihrer Beschäftigten konkret beantragen?

Antwort: Arbeitgeber können durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gefördert werden. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durchgeführt wird und durch die Teilnahme weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten entstehen. Die Weiterbildung muss also während der Arbeitszeit stattfinden. Zudem muss die oder der Arbeitnehmende bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts für die Teilnahme an der Weiterbildung von seiner Arbeit freigestellt werden. 
 


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