Grundsicherungsgeld: Voraussetzungen, Einkommen und Vermögen

Erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie Grundsicherungsgeld erhalten und was dabei für Ihr Einkommen und Vermögen gilt.

Branding-Bereich Beschreibung

Einführung des Grundsicherungsgeldes

Das Grundsicherungsgeld löst das Bürgergeld ab. Die Änderungen gelten ab dem 01.07.2026.

  • Vereinzelt wird noch der Begriff ­„Bürgergeld“ benutzt.
  • Alle Formulare und Online-Services können weiter verwendet werden.
  • Bisher erlassene Bescheide bleiben inhaltlich weiter gültig.
  • Die Online-Services, Formulare und Internetseiten werden zeitnah aktualisiert.

Weitere Informationen: Grundsicherungsgeld löst Bürgergeld ab

Voraussetzungen für Grundsicherungsgeld

Sie können Grundsicherungsgeld erhalten, wenn Sie erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind und damit mindestens folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie sind mindestens 15 Jahre alt und Sie haben die Altersgrenze für Ihre Rente noch nicht erreicht.
  • Sie wohnen in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.
  • Sie können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten.
  • Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig.

Hilfebedürftig bedeutet, dass das Einkommen Ihrer Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegt und Sie den Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten können.

Erwerbsfähig bedeutet, dass keine Krankheit oder Behinderung Sie hindert, eine Arbeit aufzunehmen.

Auch wer nicht erwerbsfähig ist, kann Grundsicherungsgeld erhalten, wenn sie oder er mit einer erwerbsfähigen und leistungsberechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.

Antrag stellen

Grundsicherungsgeld können Sie bei Ihrem zuständigen Jobcenter beantragen. Wie Sie dabei genau vorgehen, erfahren Sie auf der Seite Grundsicherungsgeld beantragen.

Weitere Informationen zu Antrag, Anlagen und dem Bescheid, finden Sie auf der Seite Antrag und Bescheid.

Einkommen und Vermögen

Grundsicherungsgeld bekommen nur hilfebedürftige Personen. Daher müssen Sie grundsätzlich zuerst Ihre eigenen Mittel einsetzen, bevor Sie finanzielle Hilfe erhalten. Wenn Sie Einkommen haben oder über verwertbares Vermögen verfügen, müssen Sie damit erst einmal Ihren Lebensunterhalt sichern, wenn Freibeträge überschritten werden.

Einkommen

Einkommen ist grundsätzlich jede Einnahme in Geld, die Sie bekommen. Zum Einkommen gehören beispielsweise

  • Einnahmen aus nichtselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit,
  • Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld,
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung,
  • Unterhaltsleistungen, Kindergeld, Renten,
  • Kapital- und Zinserträge,
  • Steuererstattungen, Abfindungen,
  • Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld, BAföG.

Vom Einkommen zieht Ihr Jobcenter unter anderem Freibeträge (Absetzbeträge) und Ausgaben ab.

Wichtig:Wichtig: Sie müssen Ihr Einkommen angeben, wenn Sie einen Antrag auf Grundsicherungsgeld stellen.

Vermögen

Zum Vermögen zählt alles, was Sie besitzen und in Geld messbar ist, beispielsweise

  • Bargeld,
  • Sparguthaben, Sparbriefe, Wertpapiere, ETF‘s
  • Sachen (wie beispielsweise Fahrzeuge oder Schmuck),
  • Kapitallebensversicherungen,
  • Haus- und Grundeigentum, Eigentumswohnungen.

Beim Vermögen berücksichtigt Ihr Jobcenter Ihr eigenes verwertbares Vermögen und das Vermögen Ihrer Bedarfsgemeinschaft. Verwertbar ist Vermögen, wenn es für den Lebensunterhalt verwendet werden kann.

Beim Vermögen gibt es einen individuellen Freibetrag (Absetzbetrag). Dieser richtet sich nach dem Alter des jeweiligen Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft und beträgt:

  • bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres 5.000 Euro,
  • ab dem 31. Lebensjahr 10.000 Euro,
  • ab dem 41. Lebensjahr 12.500 Euro,
  • ab dem 51. Lebensjahr 20.000 Euro. 

Informieren Sie sich genauer über Einkommen und Vermögen (zum Beispiel Freibeträge) in Kapitel 9 im Merkblatt Bürgergeld, das Sie am Ende der Seite herunterladen können.

Häufig gestellte Fragen

Ja, denn möglicherweise werden Sie dann als eine Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft behandelt. Das hat Einfluss auf die Berechnung Ihres Anspruchs und damit auf die Höhe Ihres Grundsicherungsgelds.

Wenn Sie arbeiten und Einkommen erzielen, wird dieses nach Abzug von Freibeträgen auf Ihr Grundsicherungsgeld angerechnet. Sind Sie erwerbsfähig, sind beispielsweise die ersten 100 Euro aus Ihrem Erwerbseinkommen Ihr Freibetrag und werden nicht angerechnet.

Mit steigendem Einkommen steigen auch Ihre persönlichen Freibeträge. So haben Sie am Ende mehr Geld zur Verfügung als ohne das Einkommen aus Erwerbstätigkeit.

Erfahren Sie mehr über Freibeträge im Merkblatt Bürgergeld, Kapitel 9.2 oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Ihrem Jobcenter.

Ja, wenn Ihr Arbeitslosengeld nicht für Ihren Lebensunterhalt und Ihre Unterkunftskosten ausreicht, können Sie zusätzlich Grundsicherungsgeld beantragen. Vereinbaren Sie dazu einen Beratungstermin mit Ihrem Jobcenter. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite: Arbeitslosengeld reicht nicht

Wenn Sie keine deutsche Staatsbürgerschaft haben, gibt es neben den allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen zusätzliche Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen.

Sie können Grundsicherungsgeld erhalten, wenn Sie 

  • positiv:selbständig oder abhängig beschäftigt sind,
  • positiv:positiv:aus einem Land der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz kommen, zuvor in Deutschland beschäftigt waren und unfreiwillig arbeitslos sind oder
  • positiv:aus einem anderen Land (Drittland) kommen und einen Aufenthaltstitel haben, der zum Bezug von Grundsicherungsgeld berechtigt.

Sie können kein Grundsicherungsgeld erhalten, wenn Sie 

  • negativ:sich nicht rechtmäßig in Deutschland aufhalten,
  • negativ:nur deshalb nach Deutschland gekommen sind, um sich eine Arbeit zu suchen oder
  • negativ:aufgrund des Asylbewerberleistungsgesetzes finanziell unterstützt werden.

Gilt für Sie eine Wohnsitzregelung, müssen Sie diese einhalten und die damit verbundenen Regelungen beachten.

Weitere Informationen

Downloads

Ihr Jobcenter vor Ort

Wir sind für Sie da. Kommen Sie persönlich vorbei oder kontaktieren Sie uns.

Weiterführende Links