Grundsicherungsgeld: Veränderungsmitteilung online abgeben

Erhalten Sie Grundsicherungsgeld, müssen Sie das Jobcenter über bestimmte Änderungen Ihrer persönlichen und finanziellen Lebensumstände informieren.

Veränderung online mitteilen

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Einführung des Grundsicherungsgeldes

Das Grundsicherungsgeld löst das Bürgergeld ab. Die Änderungen gelten ab dem 01.07.2026.

  • Vereinzelt wird noch der Begriff ­„Bürgergeld“ benutzt.
  • Alle Formulare und Online-Services können weiter verwendet werden.
  • Bisher erlassene Bescheide bleiben inhaltlich weiter gültig.
  • Die Online-Services, Formulare und Internetseiten werden zeitnah aktualisiert.

Weitere Informationen: Grundsicherungsgeld löst Bürgergeld ab

Ändern sich Ihre persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, wirkt sich das oft auf Ihren Anspruch auf Grundsicherungsgeld aus. Das bedeutet, dass sich die Höhe des Grundsicherungsgelds entweder erhöht oder verringert.

Für das Jobcenter ist es daher wichtig, über Veränderungen so schnell wie möglich informiert zu werden. Der Fachbegriff dafür ist „Veränderungsmitteilung“. Das können Sie direkt online machen – schnell, sicher und von überall.

Wichtig:Wichtig: Teilen Sie eine Veränderung unverzüglich mit. Das ist Teil Ihrer Pflichten, wenn Sie Grundsicherungsgeld erhalten. Erfüllen Sie diese Pflicht nicht, kann es sein, dass Sie Grundsicherungsgeld in falscher Höhe erhalten. Dieses müssen Sie grundsätzlich zurückzahlen. In schwerwiegenden Fällen müssen Sie zudem mit Bußgeldern oder einem Strafverfahren rechnen. Wenn Sie Ihre Veränderungsmitteilung online versenden, wird diese ohne Zeitverzug übermittelt. 

Beispiele für wichtige Veränderungen

In folgenden Fällen müssen Sie eine Veränderungsmitteilung bei Ihrem Jobcenter abgeben. 

•    Sie ziehen um.
•    Eine andere Person zieht bei Ihnen ein oder aus.
•    Ihre Miete oder Ihre Heizkosten erhöhen sich.

•    Sie beginnen oder beenden eine Arbeit.
•    Ihr Gehalt erhöht sich.
•    Etwas ändert sich an Ihrem bestehenden Beschäftigungsverhältnis.
•    Sie beginnen oder beenden eine selbstständige Tätigkeit.
•    Ihr Vermögen ändert sich (zum Beispiel durch eine Erbschaft).

•    Ihre Kontaktdaten ändern sich (beispielsweise E-Mail oder Telefonnummer).
•    Sie haben eine neue Bankverbindung.
•    Ihr Familienstand ändert sich, weil Sie zum Beispiel heiraten oder sich scheiden lassen.
•    Sie sind schwanger.
•    Sie beginnen oder beenden ein Studium oder Sie schließen die Schule ab.
•    Sie wechseln Ihre Krankenkasse.
•    Ein Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft stirbt.
•    Sie werden in einer stationären Einrichtung aufgenommen, zum Beispiel in einem Pflegeheim.

Häufig gestellte Fragen

Verändert sich durch eine Änderung die Höhe Ihres Grundsicherungsgelds, informiert Sie das Jobcenter schriftlich darüber. Das kann zum Beispiel sein, wenn Sie einen Minijob (geringfügige Beschäftigung) aufnehmen.

Das Jobcenter informiert Sie darüber mit einem Schreiben, dem Bescheid. Darin erfahren Sie, wie viel Grundsicherungsgeld Sie zukünftig erhalten und ob Sie gegebenenfalls zurückliegende Leistungen zurückzahlen müssen. Haben Sie zu viel Grundsicherungsgeld erhalten, müssen Sie grundsätzlich das Geld über den Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit zurückzahlen. Mehr erfahren Sie auf der Seite Leistungen zurückzahlen mit dem Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit.

Zusammen mit dem Bescheid erhalten Sie den sogenannten Rechtsbehelf. In diesem steht, was Sie tun können, wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind.

Ihr Jobcenter benötigt Ihre Daten, um festzustellen, ob Sie einen Anspruch auf Grundsicherungsgeld haben und wie hoch dieser ist.

An andere Stellen, wie zum Beispiel an die Krankenkasse, werden Ihre Daten nur weitergegeben, wenn dies erforderlich und gesetzlich erlaubt ist. 

Beziehen Sie kein Grundsicherungsgeld mehr, werden die Daten über Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gelöscht.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Schutz Ihrer persönlichen Daten.

Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten über Sie gespeichert sind. Daten, die nicht richtig sind, können Sie berichtigen lassen. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, können Sie Daten außerdem sperren oder löschen lassen.

Sie können Ihre Veränderungen auch in schriftlicher Form (zum Beispiel per Post) oder persönlich an Ihr zuständiges Jobcenter übermitteln. Das Formular Veränderungsmitteilung, das Sie dafür benötigen, erhalten Sie bei Bedarf von Ihrem Jobcenter.

Wichtig:Wichtig: Reichen Sie keine Originalunterlagen ein. Unterlagen, die Sie im Jobcenter abgeben, werden digitalisiert und nach 8 Wochen vernichtet. Wenden Sie sich sofort an Ihr Jobcenter, wenn Sie versehentlich Originale abgegeben haben.

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