Informationen zu den Terminen beim Jobcenter

Erfahren Sie, warum Sie eine Einladung Ihres Jobcenters bekommen haben und was Sie beachten müssen.

Einführung des Grundsicherungsgeldes

Das Grundsicherungsgeld löst das Bürgergeld ab. Die Änderungen gelten ab dem 01.07.2026.

  • Vereinzelt wird noch der Begriff ­„Bürgergeld“ benutzt.
  • Alle Formulare und Online-Services können weiter verwendet werden.
  • Bisher erlassene Bescheide bleiben inhaltlich weiter gültig.
  • Die Online-Services, Formulare und Internetseiten werden zeitnah aktualisiert.

Weitere Informationen: Grundsicherungsgeld löst Bürgergeld ab

Darum sind Sie ins Jobcenter eingeladen

Termine beim Jobcenter haben eine sogenannte Meldepflicht. Das bedeutet: Sie müssen zu diesen Terminen erscheinen. Das gehört zu Ihren Pflichten, wenn Sie Grundsicherungsgeld erhalten.

Bei den Terminen geht es zum Beispiel darum, …

Tipp:Gut zu wissen: Sie können zu Ihren Terminen stets eine Person Ihres Vertrauens mitnehmen, wenn Sie das wünschen.

Das müssen Sie beachten

Melden Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Jobcenter, wenn Sie den Termin verlegen müssen. Begründen Sie Ihre Terminabsage und reichen Sie zeitnah einen Nachweis ein (zum Beispiel eine Krankschreibung).

Bringen Sie zu jedem Gespräch im Jobcenter Ihren Personalausweis, Reisepass oder als Passersatz die Bescheinigung der Ausländerbehörde mit.

Tipp:Tipp: Lassen Sie sich per SMS an Ihren Termin erinnern. Wenden Sie sich an Ihr Jobcenter, wenn Sie diesen Service nutzen möchten.

Lassen Sie sich beraten

Das Jobcenter unterstützt Sie auch bei persönlichen Problemen: Gemeinsam mit Partnern in Ihrer Region hilft es Ihnen zum Beispiel bei Suchtproblemen, einer Schuldnerberatung oder einer psychosozialen Betreuung.

Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner hilft Ihnen weiter, wenn Sie vorab Fragen zu Ihrem Termin haben. Dann können Sie sich auch besser auf den Termin vorbereiten.

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