Zudem finden Sie einen Leitfaden rund um das Thema Verwaltung von Unternehmensbevollmächtigten hier:
Leitfaden für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
Was ändert sich zum 22. Juli 2024?
- Der Begriff „Hauptaccount“ wird durch „Unternehmens-Admin“ ersetzt.
- Das vorhandene „Konto“ bleibt bestehen: Hauptaccounts (jetzt „Unternehmens-Admin“) und Bevollmächtigte (ehemals „Subaccounts“) werden bei der ersten Anmeldung am Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit ab dem 22.
- Bevollmächtigte (mit oder ohne Adminrecht) können dann ihr persönliches Konto mit entsprechendem Unternehmensprofil nutzen.
Tipp:Hinweis: Für die Umstellung ist eine E-Mail-Adresse erforderlich. Eine E-Mail-Adresse kann nur für ein Konto verwendet werden (siehe „Antworten auf häufige Fragen“ unten).
Was sind die Vorteile?
- positiv:Unternehmens-Admins können zukünftig eigenständig weitere Unternehmens-Admins oder Bevollmächtigte über Freischaltcodes berechtigen.
- positiv:Innerhalb eines Kontos können mehrere Unternehmensprofile verwaltet werden. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite: Ein Konto, mehrere Profile
- positiv:Das einheitliche Portal-Design unterstützt dessen intuitive Nutzung.
Antworten auf häufige Fragen
Um Ihnen Antworten auf wichtige Fragen rund um das Thema Verwaltung von Unternehmensbevollmächtigten bereitzustellen, finden Sie hier einen Frage-Antwort-Katalog zu den Änderungen ab dem 22.