Ab 2022: Kinderzuschlag steigt

Ab dem 1. Januar 2022 können Familien mit geringem Einkommen bis zu 209 Euro Kinderzuschlag erhalten.

Mitteilung vom 22.12.2021

Eltern, deren Einkommen nicht oder nur knapp für die Familie reicht, erhalten ab dem 1. Januar 2022 mehr Unterstützung durch den Kinderzuschlag (KiZ): Der mögliche Höchstbetrag steigt dann auf bis zu 209 Euro pro Monat und Kind, bislang waren es 205 Euro.

Mit dem Kinderzuschlag entlastet die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) Familien mit geringem Einkommen. Sie können den KiZ zusätzlich zum Kindergeld und gegebenenfalls zum Wohngeld erhalten. Die konkrete Höhe richtet sich nach den persönlichen Lebensumständen der Familie.

Kundinnen und Kunden, die KiZ bereits beantragt haben oder diesen bereits erhalten, müssen von sich aus nicht aktiv werden – der Auszahlungsbetrag wird ab Januar 2022 automatisch angepasst.

Familien, die KiZ erhalten, haben zudem Anspruch auf finanzielle Hilfen aus dem Bildungspaket und können sich beispielweise von den Kita-Gebühren befreien lassen.

Kinderzuschlag online beantragen

Ob sie Anspruch auf den Kinderzuschlag haben, können Eltern vorab mit dem KiZ-Lotsen prüfen. In wenigen Schritten erfahren sie, welche Informationen von ihnen benötigt werden und ob sie die Voraussetzungen für den Kinderzuschlag erfüllen.

Fällt das Ergebnis positiv aus, können sie den Kinderzuschlag ganz einfach online beantragen.

Alle Informationen rund um den Kinderzuschlag gibt es auf der Seite „Kinderzuschlag verstehen“. Zudem bietet die Familienkasse der BA eine Videoberatung zum Kinderzuschlag an.