Kurzarbeitergeld
Kurzarbeitergeld kann Entgeltausfall aufgrund von Kurzarbeit in Ihrem Betrieb zum Teil ausgleichen.
Weitere Informationen finden Sie unter folgender Homepage, schauen Sie sich auch gerne die Videos zu den Themen Voraussetzungen von Kurzarbeit und dem Verfahren an.
Ihre Möglichkeiten, Anzeige, Antrag und Nachweise zu übermitteln:
KEA-Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen
Mit KEA (Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen) können Sie Ihren Antrag auf Kurzarbeitergeld und die dazugehörige Abrechnungsliste medienbruchfrei aus Ihrer Entgeltabrechnungssoftware übermitteln.
Per eServices einreichen
Wenn Sie bereits ein Nutzerkonto für unsere digitalen Services haben, können Sie Ihre Anzeige und Ihren Antrag direkt online übermitteln. Reichen Sie auch Anlagen oder Belege einfach online ein beziehungsweise nach.
Hinweis: Die digitalen Services rund um das Kurzarbeitergeld können Sie auch mit Ihren JOBBÖRSE-Zugangsdaten nutzen.
Direkt online hochladen
Sie möchten unseren eService nicht nutzen: Dann steht Ihnen unser Upload-Service zur Verfügung.
Informationen zur Abschlussprüfung von Kurzarbeit erhalten Sie auf der Seite Abschlussprüfung zum Kurzarbeitergeld.
Entlassungsanzeige nach § 17 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Wenn Sie in Ihrem Betrieb eine größere Anzahl an Entlassungen planen, müssen Sie das in bestimmten Fällen der Agentur für Arbeit vorher melden (anzeigen). Man spricht hier auch von Massenentlassungsanzeigen und von anzeigepflichtigen Entlassungen.
Sie erfahren
- wann Entlassungen anzeigepflichtig sind
- wie die Beteiligung des Betriebsrats auszusehen hat
- wie Sie die Entlassungsanzeige uns zukommen lassen
- und wie es danach weiter geht
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite Anzeigepflicht bei Entlassungen
